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Update zur GOZ-Interpretation

pr/pm
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Das Beratungsforum von BZÄK, PKV und Beihilfe hat sich auf neue Beschlüsse zur Auslegung von GOZ und GOÄ verständigt. Sie dienen als Interpretationshilfe für Zahnärzte und Kostenträger.

Die BZÄK, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern hatten 2013 ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um Rechtsunsicherheiten in der Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu gemeinsam beseitigen und Klarheit über die Berechnung analoger Leistungen zu schaffen. Dies soll dem Interesse von Patienten, Ärzten und Kostenträgern dienen, um aufwändige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Forum ersetzt nicht den Verordnungsgeber und kann keine erweiterte GOZ verbindlich festlegen. Deshalb gelten die Beschlüsse als eine wesentliche und anerkannte Interpretationshilfe, sind aber weder für Zahnarzt noch Kostenträger grundsätzlich verpflichtend.

Auf ihrer letzten Sitzung haben haben sich die Mitglieder auf fünf neue Beschlüsse zur GOZ und GOÄ verständigt.  Diese und sowie  die bereits zuvor gefassten 21 Beschlüsse sind nun gesammelt auf der Webseite der BZÄKhierabrufbar.

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