Urteil: Zahnarzt darf Kopftuchträgerin nicht Ausbildung verweigern
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, fällte das Berliner Landesarbeitsgericht dieses Urteil, weil es einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sah.
Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte die junge Frau den Zahnarzt verklagt, nachdem er sie aufgrund der Tatsache abgelehnt hatte, dass sie ihr Kopftuch während der Arbeit nicht ablegen wollte. Und das, owohl sie bestens für den Ausbildungsplatz zur Zahnarzthelferin qualifiziert gewesen sei, heißt es.
Antidiskriminierungsstelle sieht Urteil mit Signalwirkung
Das Gericht verurteilte den Zahnarzt dem Sprecher zufolge zu einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro. „Der Zahnarzt hat das Recht verletzt, weil er der Klägerin die Stelle verweigert hat, allein weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.“
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sprach von einem Urteil „mit Signalwirkung“. Das Urteil stelle klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht beim Zugang zu Beschäftigung diskriminiert werden dürften, sagte sie.