Verbot von Corona-"Spaziergängen" in München bestätigt
Um die sogenannten Corona-Montagsspaziergänge in München gab es ein juristisches Tauziehen. Das Verwaltungsgericht München gab einem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste in der Landeshauptstadt zunächst statt. Mit einer Allgemeinverfügung hatte die Stadt zuvor für den 15., 17. und 19. Januar die Veranstaltung von Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen und die Teilnahme an solchen Versammlungen untersagt, wenn diese nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt wurden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte kurz danach das Verbot und kippte den Beschluss der Vorinstanz. Er wies den Antrag des Bürgers ab. Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts sei das Versammlungsverbot bei einer summarischen Prüfung rechtmäßig. Die Landeshauptstadt München sei in ihrer Gefahrenprognose aufgrund der Erfahrungen bei Versammlungen in den letzten Wochen zu Recht davon ausgegangen, dass nur mit einem präventiven Verbot die Gefahr von zahlreichen Infektionen mit dem Corona-Virus verhindert werden könne. Auch eine Interessenabwägung falle zu Gunsten des öffentlichen Interesses an einer Verhinderung weiterer Infektionen aus, so das Gericht.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Bayrischer VerwaltungsgerichtshofAz. 10 CS 22.162Beschluss vom 19. Januar 2022