Verschärfungen für Ungeimpfte
Bund und Länder hatten sich heute zu einer vorgezogenen MPK getroffen und schärfere Corona-Maßnahmen im Kampf gegen die vierte Welle beschlossen. Die Maßnahmen bedeuten vor allem für Ungeimpfte weitere Einschränkungen.
Das sind die neuen Maßnahmen:
Das sind die neuen Maßnahmen:
Impfkampagne:Bund und Länder wollen gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die wollen, eine Impfung zu ermöglichen. Das Impfziel liegt bei 30 Millionen Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen bis zum Jahresende.
Bund will Personenkreis für Impfungen erweitern:Kurzfristig soll das über Delegationen funktionieren, mit denen Ärzten an Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apotheker, Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten auszuweiten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können.
Neuer Corona-Krisenstab:Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll.
Impfstatus:Weil der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt, soll der Impfstatus nach einer bestimmten Zeit seine Anerkennung als "vollständig" verlieren, sofern keine Auffrischung erfolgt. Bund und Länder verweisen hier auf die EU-Ebene, wo eine Begrenzung auf neun Monate im Gespräch ist. Bis zum Jahresende wollen sich Bund und Länder eine Regelungen für Deutschland finden.
2G im Einzelhandel:Nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Drogerien
2G in Kultur- und Freizeiteinrichtungen:Restaurants, Kinos und andere Einrichtungen sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich, optional kann 2G+ vorgeschrieben werden (zusätzlich mit aktuellem Corona-Test)
strengere Kontaktbeschränkungen:Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit bis zu zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Hiervon sind Kinder bis 14 Jahren ausgenommen. Diese Regelung betrifft auch private Zusammenkünfte. Für Geimpfte und Genesene gilt das nicht.
Veranstaltungen:Hier gilt eine Teilnehmerzahl von höchstens 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Es gilt in beiden Fällen 2G und Maskenpflicht. Ab einer Inzidenz von 350 gilt dies auch für private Feiern, wie etwa Hochzeiten.
Clubs und Diskothekenmüssen schließen, wo der Inzidenzwert von 350 in einem Landkreis überschritten wird.
2G bei Großveranstaltungen und Fußballstadien: Bei Veranstaltungen im Freien sind maximal 15.000 Zuschauer zulässig und es darf nur eine Auslastung von 30 bis 50 Prozent geben. 2G+ ist optional. In Ländern mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. Auch in Innenräumen darf es maximal 5.000 Zuschauer und eine Auslastung von 30 bis 50 Prozent geben.
Bundesweit soll wieder dieMaskenpflichtfür alle Klassenstufen an denSchuleneingeführt werden.
Strengere Kontrollensollen die Einhaltung der Regeln sicherstellen. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
Infektionsschutzgesetz:Bund und Länder wollen das Infektionsschutzgesetz überarbeiten. Den Ländern sollen „angemessene zusätzliche Maßnahmen", wie zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen sowie Einschränkungen bei Hotelübernachtungen, zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll die bis zum 15. Dezember geltende Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen nach dem alten Infektionsschutzgesetz verlängert werden.
Impfpflicht:Neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime soll im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht entschieden werden. Der zukünftige Bundeskanzler Olaf Scholz ist für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Bund und Länder wollen den Ethikrat bitten, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
Silvestertag und Neujahrstag:Bundesweit soll ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten.