Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Vertreterversammlung setzt Zeichen gegen aktuelle Gesundheitspolitik

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Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat sich in München deutlich gegen die Politik der Bundesregierung positioniert. In mehreren Anträgen forderte sie eine Abkehr vom aktuellen Kurs des Bundesgesundheitsministeriums.

Nachdem sich der Vorsitzende des KZBV-Vorstandes, Dr. Wolfgang Eßer, bereits am Vortag deutlich gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ausgesprochen hatte ( „Das Maß ist voll, Herr Minister!“ ), beschlossen die Delegierten heute in München eine Reihe von Anträgen, die die Politik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ins Visier nehmen.

Gefährdung der flächendeckenden Versorgung befürchtet

In einer Resolution wird der Gesetzgeber aufgefordert, „die betreffenden Regelungen des GKV-FinStG umgehend in einer sachangemessenen Weise zu reformieren, insbesondere indem die neuen Parodontitis-Leistungen gemäß der Forderung des Bundesrates gesetzlich extrabudgetär gestellt werden und damit die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel gewährleistet wird“.


Die Rückkehr zur strikten Budgetierung der Gesamtvergütungen sei für die Vertragszahnärzteschaft nicht hinnehmbar. „Sie erschweren die vollständige Erbringbarkeit des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums, insbesondere der neuen Parodontitis-Therapie. Dadurch gefährden diese Regelungen in erheblichem Maße die vollständige, flächendeckende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung“, heißt es in der Resolution weiter.

Andernfalls könne die Versorgung bei der Parodontitis-Therapie nicht vollumfänglich flächendeckend sichergestellt und gewährleistet werden.

Härtefallregelungen auch für Zahnarztpraxen!

In einem weiteren Beschluss fanden die Delegierten klare Worte: „In Zeiten galoppierender Inflation und explodierender Energie- und Materialkosten überzieht der Gesetzgeber die Zahnarztpraxen zusätzlich mit Honorarkürzungen und Wiedereinführung der strikten Budgetierung. Das bringt das Fass zum Überlaufen.“

Der Gesetzgeber lege damit die Axt an eine funktionierende zahnärztliche Versorgung, die Deutschland auf diesem Gebiet zu einem Vorbild in Sachen Prävention und Mundgesundheit gemacht habe.

Die Delegierten forderten den Gesetzgeber deshalb auf, „den ambulanten und stationären Sektor endlich gleich zu behandeln und die für Krankenhäuser beschlossenen Härtefallregelungen in ihrer Geltung auf Vertragszahnarztpraxen zu erweitern“.

Die Praxen seien in besonderem Maße von der Inflation und den hohen Energiekosten betroffen. „Die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können durch die starre Vergütungssystematik diese Teuerungen allerdings nicht wie Unternehmen unterjährig über höhere Preise weitergeben“, heißt es in einem weiteren Beschluss.

Gesetzgeber soll Ausbreitung von iMVZ stoppen

„Vergewerblichung der Zahnheilkunde endlich stoppen – Gesundheit ist keine Handelsware!“ lautet der Titel eines Beschlusses, der sich deutlich gegen die Aktivitäten von versorgungsfremden Investoren in der zahnmedizinischen Versorgung ausspricht. Die Vertreterversammlung fordert damit das BMG auf, nun dem mehrfachen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Folge zu leisten und dieses Problem zeitnah zu lösen.

„Jeder weitere Tag des Abwartens ermöglicht den Investoren die Errichtung weiterer iMVZ, die die Versorgungslandschaft dauerhaft verändern. Eine solche Entwicklung gilt es dringend zu verhindern“, erklärten die Delegierten. „Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen darf“, also ein räumlich-fachlicher Bezug besteht.

Weitere TI-Anwendungen aussetzen

Daneben verabschiedeten die Delegierten eine Reihe von Beschlüssen, die sich mit den Problemen der Telematikinfrastruktur (TI) befassen. So wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die „unsinnigen Sanktionen“ bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) umgehend aufzuheben. „Sanktionen sind nicht geeignet, Akzeptanz bei den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten zu erlangen, erst recht nicht, wenn die TI-Anwendungen nicht ausreichend erprobt sind“, hieß es.

Außerdem wurde verlangt, die Neuentwicklung von weiteren digitalen Anwendungen auszusetzen, solange die aktuell verfügbaren TI-Anwendungen nicht evaluiert und praxisreif seien. Darüber hinaus forderten die Delegierten, den weiteren Roll-out des E-Rezepts zu stoppen, „bis eine sichere und massentaugliche digitale Umsetzung für Patienten und Praxen ohne Medienbrüche verfügbar ist“. Hier finden Sie die Beschlüsse der 13. Vertreterversammlung der KZBV am 23. und 24. November 2022 in München.

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