Von Destatis angeschriebene Praxen haben Auskunftspflicht
Die Praxen werden für die Erhebung per Zufallsstichprobe ausgewählt und sind dann auskunftspflichtig, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einem Schreiben an die Organe der Selbstverwaltung mit. Um dabei die Belastung für den Berufsstand möglichst gering zu halten, würden bundesweit nur etwa sieben Prozent aller Praxen befragt und das Ergebnis werde anschließend auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.