Kostenstrukturerhebung 2021

Von Destatis angeschriebene Praxen haben Auskunftspflicht

LL
GesellschaftPraxis
Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt diesen Herbst eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur in Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Angeschriebene Praxen sind auskunftspflichtig.

Die Praxen werden für die Erhebung per Zufallsstichprobe ausgewählt und sind dann auskunftspflichtig, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einem Schreiben an die Organe der Selbstverwaltung mit. Um dabei die Belastung für den Berufsstand möglichst gering zu halten, würden bundesweit nur etwa sieben Prozent aller Praxen befragt und das Ergebnis werde anschließend auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.

Teilnahme kann Optimierungspotenziale aufzeigen

Die Ergebnisse dienten auch der Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern, heißt es weiter. Sie eröffneten aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen.

Die Bescheide mit den Zugangsdaten zu den Online- Fragebogen werden voraussichtlich im Oktober 2022 versandt. Die Fragebögen sind dann innerhalb von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2023 geplant.

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