Vorstand in außerordentlicher VV-Sitzung wiedergewählt
Turnusmäßig hätte die Vorstandswahl erst im Herbst nach der Wahl einer neuen Vertreterversammlung angestanden. Vorausgegangen war der Wahl der gescheiterte Versuch einer Satzungsänderung, die die Erweiterung des Vorstands um eine dritte Person ermöglichen sollte.
Die außerordentliche Sitzung war durch den Hauptausschuss der KZVWL einberufen worden. Die Mehrheitskoalition bestehend aus dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), dem Wählerverband Zahnärzte Westfalen-Lippe (WZW), den Unabhängigen Freien Zahnärzten (UFZ) und Dr. Bertram Roth hatte sich im Vorfeld für eine Satzungsänderung und eine vorgezogene Neuwahl ausgesprochen.
In einer Mitteilung hieß es am 21. Januar dazu: „Der FVDZ steht zu dem von ihm nominierten und vor 6 Jahren gewählten Vorstand (Dr. Holger Seib, Michael Evelt). Die herausragende Arbeit dieses Vorstandes soll fortgesetzt werden. Aufgrund einer einfachen und möglicherweise schnell umzusetzenden Änderung des SGB in Bezug auf die paritätische Besetzung des KZV Vorstandes ist dieses gefährdet. Zurzeit besteht der Vorstand nach Satzung aus 2 Mitgliedern. Daher wird über eine vorgezogene Wahl des KZV Vorstandes für die Legislatur 2023 bis 2028 diskutiert werden.“ (Quelle: adp Medien).
Damit wollte man also einer befürchteten Zerschlagung des bestehenden Vorstandes zuvorkommen, falls KZV-Vorstände in Zukunft paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein müssen, wie es die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben.
Statt Satzungsänderung kurzerhand Neuwahlen
Weiter heißt es in der gemeinsamen Mitteilung: „In einer Vorbesprechung zur Vorbereitung der morgigen Vertreterversammlung hat sich die Mehrheit der Fraktion für eine Satzungsänderung ausgesprochen, die die Möglichkeit der Erweiterung des Vorstandes auf drei Vorstandsmitglieder vorsieht. Dieser Antrag auf Satzungsänderung ist ebenfalls Inhalt der Tagesordnung. Diese Satzungsänderung würde es der jetzigen Vertreterversammlung, aber auch einer im Dezember neu formierten VV ermöglichen, den Vorstand um ein weibliches Mitglied zu erweitern.“
Dieses Vorgehen wollten offenbar andere Listen in der VV nicht mittragen und blieben der außerordentlichen Sitzung fern. Mit Verweis auf die in Pandemiezeiten eingeschränkten Versammlungsmöglichkeiten verweigerte die Fraktion Zukunft für Zahnmedizin (ZfZ) die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung in Münster und fügte in einer Pressemitteilung (auch adp Medien) als Begründung an: „Die Mitglieder der Fraktion ZfZ wenden sich dagegen, eine Argumentation aus dem Koalitionspapier für einen Paradigmenwechsel im Wahlverfahren und dazu noch in der Pandemiezeit in Westfalen-Lippe mit einer a.o VV herbeizuführen. Die Wahlen zur VV im Herbst werden zum Nonsens, wenn den neu gewählten Mitgliedern, unter denen sicherlich entsprechend der realen Verteilung in der KZVWL deutlich mehr Kolleginnen als z.Zt. sein werden, die bisher selbstverständliche und unstrittige Wahl des Vorstandes vorweggenommen wird.“
Das Fernbleiben hatte schließlich zur Folge, dass die für eine Satzungsänderung erforderliche zwei Drittel-Mehrheit in der VV nicht erreicht werden konnte. Ein dreiköpfiger Vorstand wurde somit nicht möglich.
Das weitere Vorgehen beschreibt die KZVWL in einer Pressemitteilung wie folgt: „Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in Ihrer außerordentlichen Sitzung am 22.01.2022 mit großer Einigkeit beschlossen, eine Wiederwahl des amtierenden Vorstandes für die kommende 6-jährige Amtszeit ab dem 01.01.2023 bereits jetzt vorzunehmen, nachdem eine zuvor diskutierte alternative Satzungsänderung zur Aufhebung der strikten Begrenzung auf 2 Vorstandsmitglieder keine Mehrheit fand. Die Vertreterversammlung hat sich in Anbetracht des Verlaufes der VV so entschieden, um die Kontinuität in der Vorstandsarbeit auch weiterhin zu sichern aufgrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden großen Herausforderungen durch die gesundheitswirtschaftliche und politische Lage.“