Warum wird die neue Approbationsordnung für Zahnärzte nicht verabschiedet?
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hätte eine vollständige Novellierung der Approbationsordnung umgesetzt werden sollen, heißt es in der Anfrage vom 10. Oktober. Die Regierungsparteien hätten im Koalitionsvertrag zwar vereinbart, die Novellierung "zügig abschließen". Doch seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages seien nun gut sieben Monate vergangen, ohne dass die Approbationsordnung bislang in Kraft getreten sei.
Auszug aus der Kleinen Anfrage der FDP vom 10. Oktober 2018
In der Anfrage verweisen die Unterzeichner auch auf die Genese der Neufassung: So sei nach jahrelangen Vorarbeiten vom Bundesgesundheitsministerium eine Neufassung unter Beteiligung der Vertreter der zuständigen Ressorts der Bundesländer sowie der Körperschaften und Verbände aus dem betroffenen Rechtskreis entworfen worden und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet. Allerdings sei es bis heute nicht dazu gekommen, den Entwurf zu verabschieden.
Stattdessen habe der Bundesrat schon 2017 das Thema von der Tagesordnung genommen nachdem es keine Einigkeit der Bundesratsausschüsse über eine Beschlussempfehlung gab.
Die Fragesteller erinnern daran, dass die aktuelle Fassung der Approbationsordnung vorwiegend aus dem Jahr 1955 stammt. Nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Techniken und damit die zu vermittelnden Befähigungen hätten sich seitdem dramatisch weiterentwickelt, auch die Lernkonzepte seien heute andere als sechs Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Die aktuelle Approbationsordnung spiegele weder den wissenschaftlich-technischen Fortschritt noch die Präventionsorientierung der modernen Zahnheilkunde, wider.
Fragen der Kleinen FDP-Anfrage (gekürzte Form)
Fragen der Kleinen FDP-Anfrage (gekürzte Form)