Arbeitsschutzregeln und Patientenumgang

Was tun bei Hitze in der Praxis?

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GesellschaftPraxis
Wenn die Temperatur in den Praxisräumen steigt, kann das Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit haben – bei Mitarbeitern und Patienten. Was Arbeitgeber tun können und ab wann sie etwas tun müssen.

Übersteigt die Außentemperatur 26 Grad Celsius und wärmt auch die Innenräume auf, sollten Maßnahmen ergriffen werden, rät die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und stützt sich dabei auf die Vorgaben der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Spätestens aber, wenn die Außentemperatur auf über 30 Grad steigt und es in den Innenräumen trotz Sonnenschutzmaßnahmen nicht gelingt, die Raumtemperatur unter 30 Grad zu halten, müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, um die Beanspruchung der Mitarbeiter zu reduzieren. Beispiel: Bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad sollen, bei mehr als 30 Grad müssen geeignete Getränke wie Trinkwasser bereitgestellt werden.

Was ist in der Praxis zu beachten?

Die Arbeitsschutzregeln (ASR) der BAUA zur Raumtemperatur nennen Strategien, die in den allermeisten Praxen anwendbar sind: die Steuerung des Sonnenschutzes sowie der Lüftung in den frühen Morgenstunden und die Nutzung von Ventilatoren.

Eine Reduzierung der inneren thermischen Lasten – der elektrischen Geräte – ist allerdings häufig nur eingeschränkt möglich. Auch die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung ist durch die Form der Bestellpraxis meist schwierig. Ebenso ist die Lockerung der Bekleidungsregelungen nur begrenzt umsetzbar, möglich ist ein  kurzärmliger Kasack. Ein Verzicht auf Mund- und Nasenschutz, Schutzbrille oder Handschuhe ist dagegen nicht machbar. Steigt die Raumtemperatur auf über 35 Grad, sind die Räumlichkeiten nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

Luftfeuchtigkeit und Schwere der Arbeit sind relevant

Was kann das Personal beachten?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweist auf das „ Infoblatt: Medizinisches Personal: Arbeiten mit Schutzausrüstung bei Hitze “ der Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG). Zahnärzte und ihr Team können diese Tipps beherzigen:

  • Arbeitsbereiche gegen direkte Sonneneinstrahlung und vor zusätzlichen Wärmequellen schützen.

  • viel trinken

  • Pausen unbedingt einhalten, möglichst an kühlem Ort wie dem Pausenraum.

  • Speisen in kleineren Portionen (dafür häufiger) zu sich nehmen.

  • Handgelenke, Unterarme, Gesicht und Nacken mit Wasser kühlen.

  • Behandlungen, die einen besonders intensiven Infektionsschutz erfordern, sowie längere und schwierigere Aktivitäten wenn möglich zu kühleren Tageszeiten durchführen und in kühlere Räumlichkeiten verlegen.

  • Auf Zeichen der Hitzeerschöpfung wie Benommenheit und Schwindel bei sich und bei Kollegen achten.

  • Bei Unwohlsein oder ungewöhnlichen Symptomen Bescheid geben.

Was ist bei Patienten zu beachten?

Mediziner sollten mögliche Wechselwirkungen oder unerwünschte Reaktionen von Medikamenten der Patienten im Blick haben So können zum Beispiel Diuretika und ACE-Hemmer den Hydratationszustand und den Elektrolythaushalt beeinflussen. Blutdrucksenker verstärken die Hitzebelastung und Statine, Fibrate und Lithium verändern ihre Wirkung durch Dehydrierung. Betablocker und manche Antidepressiva wirken sich auf den Wärmehaushalt aus.

Nach Möglichkeit sollte auch in den Räumlichkeiten, in denen sich die Patienten aufhalten, ein Luftzug geschaffen werden – etwa mithilfe einer Querlüftung durch Fensteröffnung.


Gerade ältere Personen mit chronischen Vorerkrankungen sind gefährdet. Darauf weist das Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hin und hat mit einem Experten-Team den Leitfaden „Hilfe bei Hitze in Heimen“ erstellt. Das heißt, Wasser oder ungesüßten kalten Tee für die Elektrolyt-Versorgung anbieten, Behandlungszeiten anpassen und gegebenenfalls vorbelastete Patienten umbestellen (Ältere eher in den kühlen Abendzeiten).

Die BZgA hat das Info-Portal „Klima Mensch Gesundheit “ mit allgemeinen Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung erstellt. Dort wird auch noch einmal daran erinnert, dass gerade auch Babys und Kleinkinder schnell überhitzen, da sie weniger schwitzen. Die Seite bündelt zudem Infomaterial wie Flyer , etwa die Broschüre „Allgemeine Informationen zu Gesundheitsschutz in Hitzewellen bei COVID-19 Pandemie“ und das „ "Infoblatt: Medizinisches Personal: Arbeiten mit Schutzausrüstung bei Hitze" _blank external-link-new-window “ der Deutschen Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG).

Bei Hitzschlag muss der Notarzt kommen

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