Weg zur Raucherpause ist nicht versichert
Eine Monteurin verließ 15 Minuten vor regulärem Pausenbeginn den Arbeitsplatz und trat auf den Gang der Montagehalle. Dort wurde sie unmittelbar von einem herannahenden Gabelstapler erfasst. Der Staplerfahrer hatte nicht mehr genügend Zeit, um sein Fahrzeug abzubremsen.
Der Gang zur Toilette ist versichert
Zwar behauptete die Klägerin, sie habe sich auf dem - versicherten - Weg zur Toilette und nicht auf dem Weg zur Zigarettenpause befunden. Erst in der Pause habe sie eine Zigarette rauchen wollen. Der Schichtführer bestätigte allerdings gegenüber der Berufsgenossenschaft, dass die Klägerin selbst unmittelbar nach dem Unfall von einem Gang zur Zigarettenpause gesprochen habe.
Das Sozialgericht Karlsruhe sah die Aussagen der Arbeitnehmerin als nicht gesichert an und entschied, dass sie keinen Unfallversicherungsschutz über ihr Arbeitsverhältnis genießt, wenn sie außerhalb der üblichen Pausenzeiten ihren Arbeitsplatz verlässt, um eine Zigarettenpause einzulegen.
SG KarlsruheUrteil vom 27.10.2015Aktenzeichen: S 4 U 1189/15