G-BA veröffentlicht Bericht zur zahnärztlichen Qualitätsprüfung

Weitere Verbesserungen festgestellt

pr
Wurden Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa eines Zahns indikationsgerecht erbracht? Dazu hat der G-A einen Bericht veröffentlicht.

Ein neuer Bericht zu Qualitätsprüfungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist jetzt auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht worden. Er basiert auf Stichproben aus dem Jahr 2021 und wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstellt. Insgesamt sind danach im Vergleich zu den Vorjahren weitere Verbesserungen festgestellt worden. Basis des Berichts ist die G-BA-Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung/QBÜ-RL-Z.

Insgesamt, so der Bericht, wurden im Jahr 2021 bundesweit 326 Zahnarztpraxen per Stichprobe gezogen. Geprüft wurde, ob Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahns indikationsgerecht erbracht worden sind. Wie aus dem Bericht hervorgeht, erhielten insgesamt 38 Prozent (2020: 35 Prozent und 2019: 27 Prozent) der geprüften Zahnarztpraxen eine Einstufung in Kategorie „A“. Eine Einstufung in Kategorie „B“ erhielten 36 Prozent (2020: 42 Prozent und 2019: 39 Prozent) und eine Einstufung in Kategorie „C“ erhielten 26 Prozent (2020: 23 Prozent und 2019: 34 Prozent).

Laut Richtlinie wird die Bewertung jedes einzelnen Behandlungsfalles in drei Kategorien eingeteilt: A) keine Auffälligkeiten/Mängel – Qualitätskriterien erfüllt. B) geringe Auffälligkeiten/Mängel – Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllt. C) erhebliche Auffälligkeiten/Mängel – Qualitätskriterien nicht erfüllt.

KZBV sieht weitere Verbesserung

Gegenüber Zahnarztpraxen, die ein Gesamtergebnis von „B“ oder „C“ erreichten, wurden insgesamt 327 Maßnahmen ausgesprochen, heißt es in dem Bericht weiter. Im Hinblick auf die Gesamtbewertungen sei erneut eine Verbesserung der Einstufung in der Kategorie „A“ (um drei Prozent) ersichtlich. Nach einer Verschiebung von Gesamtbewertungen der Kategorie „C“ in Kategorie „B“ im Vorjahr, sei die Zahl der Gesamtbewertungen der Kategorie „B“ in diesem Jahr erkennbar gesunken. Andererseits hätten sich die Gesamtbewertungen in der Kategorie „C“ mit drei Prozent zum Vorjahr zwar erhöht, lägen aber deutlich (um acht Prozent) unter den Ergebnissen des ersten Prüfjahres. Insgesamt sei damit eine weitere Verbesserung festzustellen, bilanziert der KZBV-Qualitätsbericht.

Nach dem Inkrafttreten der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie im Jahr 2019 haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in 2021 zum dritten Mal die Qualitätsprüfungen durchgeführt. Diese richten sich nach den Vorgaben der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (QP-RL-Z) und den inhaltlichen Vorgaben der Richtlinie über die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung und -förderung der indikationsgerechten Erbringung von Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahnes (QBÜ-RL-Z). Geprüft wurden Überkappungsmaßnahmen, die im Abrechnungsjahr 2020 erbracht wurden. Alle KZVen berichten der KZBV fristgemäß über die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen. Die KZBV stellt dann dem G-BA richtlinienkonform einen zusammenfassenden Bericht zur Verfügung.

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