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Informationskampagne für Betroffene

Welche Hilfen stehen Opfern von Gewalt zu?

Vor 50 Jahren wurde mit dem Opferentschädigungsgesetz erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten geschaffen.  sdecoret - stock.adobe.com
ao
Politik
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Dass Opfer von Gewalttaten ein Recht auf Entschädigung haben, ist vielen Menschen nicht bekannt. Um das zu ändern, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Informationskampagne zum Sozialen Entschädigungsrecht gestartet.

Mit der Kampagne wollen BMAS und BAS darüber informieren, welche Unterstützung es gibt und wo Betroffene sie erhalten können. Anlass der Kampagne ist das 50-jährige Bestehen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), mit dem die Bundesregierung 1976 erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung für Gewaltopfer geschaffen hat. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das grundlegend modernisierte Soziale Entschädigungsrecht im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV).

Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt laut BMAS Menschen, die die körperlichen, psychischen, sozialen oder beruflichen Folgen einer Gewalttat tragen müssen. Die Leistungen stehen unter anderem Betroffenen häuslicher oder sexualisierter Gewalt zu. Auch Menschen, die nach terroristischen oder extremistischen Gewalttaten Unterstützung benötigen, können sie in Anspruch nehmen. Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können ebenfalls leistungsberechtigt sein.

Mehr als finanzielle Leistungen

Wie das Ministerium weiter mitteilte, hat sich seit 1976 die Unterstützung für Betroffene deutlich weiterentwickelt. Heute biete das Soziale Entschädigungsrecht weit mehr als finanzielle Leistungen. Dazu gehörten beispielsweise schnelle Hilfen in Traumaambulanzen und Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag.

„Gerade dann, wenn Schicksalsschläge im Zusammenhang mit Gewalttaten das eigene Leben durchkreuzen, trägt der Staat eine besondere Verantwortung“, sagte Leonie Gebers, Staatssekretärin im BMAS.

Laut Markus Algermissen, Präsident des BAS, stehen die konkreten Unterstützungsangebote des SGB XIV im Mittelpunkt der Kampagne. Dazu gehören die sogenannten Schnellen Hilfen mit Traumaambulanzen und Fallmanagement, Leistungen der Krankenbehandlung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen zur sozialen und beruflichen Teilhabe sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Hilfen im Einzelfall, informiert Algermissen.

44.024 Leistungsberechtigte, darunter 26.658 Gewaltopfer, verzeichnete die amtliche Statistik der Bundesstelle für Soziale Entschädigung allein im Juni 2026. Dennoch ist nach Angaben des BMAS vielen Menschen nicht bekannt, dass es ein Recht auf Entschädigung gibt: In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des BMAS verbanden lediglich sieben Prozent der Befragten den Begriff „Soziale Entschädigung“ mit staatlicher Unterstützung für Gewaltopfer.

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