Wer hat das beste ästhetische Behandlungskonzept?
Der mit 2.500 Euro dotierte Preis wird im Rahmen der jährlichen Fachtagung der DGÄZ in Westerburg, Rheinland-Pfalz, verliehen. Diese findet 2025 vom 14. bis 15. März statt.
Auch Nicht-Mitglieder dürfen teilnehmen
Mitmachen können alle Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, deren Approbation oder Gesellenprüfung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. „Eine DGÄZ-Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung für die Bewerbung“, heißt es in der Ausschreibung.
Eingereicht werden muss die Präsentation eines besonders gelungenen und federführend selbständig gelösten Falls. Alle wichtigen Schritte müssen fotografisch und mit vollständigen Situations- und Arbeitsmodellen dokumentiert sein. Die Ausgangssituation der Behandlung, die wichtigsten Arbeitsschritte und die Endsituation sollten klar nachvollziehbar sein.
Zusätzlich ist die Entscheidung für eine bestimmte Therapie und das weitere Vorgehen schriftlich zu begründen. Insbesondere bei prothetischen Fällen muss das Funktionskonzept erläutert werden. Die folgenden Fragen sollten beantwortet werden:
Welche diagnostischen Daten wurden erhoben?
Welche Vorbehandlung (z.B. Hygienephase, PA-Behandlung, Funktionstherapie, etc.) wurde durchgeführt, und welche differentialtherapeutischen Überlegungen wurden der gezeigten Versorgung zugrunde gelegt?
Laut DGÄZ dürfen Konsiliarärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden, solange Bewerberinnen und Bewerber die Gesamtkonzeption federführend erarbeitet, überwacht und durchgeführt haben.
Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der DGÄZ-Website.