Westfalen-Lippe: Vertrag zur Flüchtlingsversorgung
Der Vertrag sehe für Westfalen-Lippe vor, dass die KZVWL ab dem 1. April 2016 die Abrechnung für die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster übernehme, heißt es in einer Pressemeldung.
Die Regelung umfasse Asylbewerber und Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW und sehe Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vor. Anders als bei anderen Patienten erfolge die Abrechnung nicht mit den Krankenkassen oder Kommunen, sondern mit den jeweiligen Bezirksregierungen, die für die Kostenübernahme verantwortlich seien.
Die Abrechnung werde durch die KZVWL ab sofort mit den üblichen zahnärztlichen Abrechnungen geprüft, bearbeitet und bezahlt.