25. November: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Wie umgehen mit betroffenen Patientinnen?

LL
Gesellschaft
Ärzte und Zahnärzte können erste und wichtige Zeugen von Gewalt an Frauen sein. Wer unsicher ist, wie und was er tun kann, bekommt jederzeit und kostenlos online oder unter 116 016 Unterstützung.

Nicht selten sind Zahnärzte die erste Anlaufstelle für Verletzungen im Mund und Kieferbereich bei Opfern von Gewalt. Doch wissen behandelnde Mediziner in manchen Situationen eventuell selbst nicht, wie sie richtig helfen können. Sie unterliegen einerseits im Rahmen ihrer Berufsausübung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch [StGB]). Und verweigert die erwachsene Patientin eine Offenbarung, hat der Zahnarzt den Wunsch nach dem Schutz der Privatsphäre zu respektieren. Andererseits benötigen Opfer von Gewalt Hilfe und Unterstützung.

Zunächst sollte die Patientin daher behutsam auf die Verletzungen angesprochen sowie der Hinweis zur Dokumentation dieser gegeben werden. Denn Verletzungen müssen zeitnah gerichtsverwertbar dokumentiert werden, damit die Unterlagen zur Beweisführung in zivil- und strafrechtlichen Verfahren herangezogen werden können. Schwere körperliche Misshandlungen mit Wiederholungsgefahr können unter sorgfältiger Abwägung der Gesamtumstände das Durchbrechen der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 34 StGB („Rechtfertigender Notstand“) ermöglichen und rechtfertigen, erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Auf ihrer Webseite gibt es weitere Informationen dazu sowie weiterführende Links.

Bei typischen Verletzungen sollte der Alarm angehen

Wenn verdächtige Verletzungen nicht zum Krankheitsbild passen oder im Bereich Mund, Kiefer, Kopf und Hals auftreten, sollten Zahnärzte in jedem Fall alarmiert sein. Charakteristische Verletzungen sind zum Beispiel Zahntraumata wie Zahnrisse, -brüche und -absplitterungen, ein Riss des Oberlippenbändchens, Verletzungen der Oberlippe oder Kieferfrakturen, die sich mit der Krankengeschichte des Patienten nicht vereinbaren lassen.

Wichtig für eine gerichtsfeste Dokumentation sind vor allem die Darstellung aktueller und älterer Verletzungen, die genaue Beschreibung der Anzahl und der Größe der Verletzungen, die Lagebeschreibung zu anatomischen Fixpunkten, die genaue Beschreibung der Art der Läsionen (Form, Farbe, Tiefe, Alter, Beschaffenheit – das kann bei Verletzungen im Zahnbereich in der Patientenakte unter Zuhilfenahme des Zahnschemas oder auf einem Beiblatt erfolgen), eine grafische oder fotografische Dokumentation sowie die Beschreibung des psychischen Eindrucks, den die Patientin macht.

Das Hilfetelefon: Für Betroffene und Helfer

Das Hilfetelefon berät zum einen betroffene und bedrohte Frauen unter der Rufnummer 116 016 und jederzeit online unter www.hilfetelefon.de rund um die Uhr. Gleichzeitig bietet es auch Unterstützung für Ärzte und Psychotherapeuten zum Thema Gewalt gegen Frauen, sucht nach Hilfsangeboten in der Nähe oder vermittelt Einrichtungen für Betroffene.

Bundesweit läuft aktuell die Kampagne „Wir brechen das Schweigen“ rund um den Aktionstag. Virtuelle Unterstützung läuft seit Mitte November unter dem Hashtag #Schweigenbrechen. Schirmherrin ist Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen). Bereits seit 2015 ruft das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ dazu auf, gemeinsam ein bundesweit sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Das Beratungsangebot ist anonym, kostenfrei, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen verfügbar.

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