"Wir sollten bei Zahnarzt und Arzt bleiben!"
Leserbrief zum Leserforum "Mit dem Begriff "Behandler" vorsichtig sein“, zm 12/2017, S. 8.
Ergänzend zu den beiden aufgeführten Artikeln verweise ich auf §§ 630a ff BGB (Ergänzung in 2013) zum Thema Behandlungsvertrag. Hier wird vom Behandelnden bezüglich der entgeltlichen Durchführung einer medizinischen Behandlung gesprochen. Nicht nur das Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt wird hier geregelt, sondern auch die Vertragsverhältnisse mit anderen Gesundheitsberufen wie etwa Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten.
Man verwendet hier also den Behandelnden als Oberbegriff. Vom „Behandler” ist hier nicht die Rede. Auch ich plädiere dafür, ihn wegen der geschilderten Vergangenheit zu vermeiden und grundsätzlich bei den vertrauten Begriffen wie Arzt und Zahnarzt zu bleiben.
Dr. med. Axel Krauss, M. Sc.,Zahnarzt und Arzt,Pfaffenhofen/Ilm
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