ZÄPrO: Stellungnahme zum Referentenentwurf
BZÄK, VHZMK, DGZMK und KZBV begrüßen ausdrücklich die vorgenommenen übergeordneten Reformelemente für das Zahnmedizinstudium. Zudem befürworten sie, dass mit dem Entwurf klare Regelungen zur Eignungs- und Kenntnisprüfung und zur Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis vorliegen. Damit komme man einer seit Langem erhobenen Forderung des zahnärztlichen Berufsstandes nach.
Bei den zahntechnischen Lehrinhalten weisen die Organisationen mit Verweis auf die bereits fixierten Inhalte des nationalen kompetenzbasierten Lernzielkataloges für Zahnmedizin (NKLZ) darauf hin, dass die zahntechnische Ausbildung im Studium wichtig sei, weil der Zahnarzt für den Zahnersatz haftet. Daher sei es unumgänglich, dass eine zahntechnische Ausbildung ihm eine fundierte Einschätzung bis zur eigenen Herstellung ermöglicht, so dass er seiner Verantwortung gerecht werden kann. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel verdeutlichte, dass das Praxislabor nicht zur Disposition gestellt werden darf.
Dass eine erhöhte Betreuungsrelation budgetneutral und gleichzeitig für die Ausbildung qualitätsfördernd sein soll, halten die Verbände für nicht realistisch. Erhöhte Betreuungsrelation sollte auf jeden Fall mit einer Verbesserung der Personalausstattung an den Universitäten einhergehen. Die Bundesländer sind, wie Engel betonte, zudem aufgefordert, entsprechende finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen, damit die neue Approbationsordnung für Zahnärzte nicht auf der Zielgeraden scheitert.
Der weitere, ambitionierte Zeitplan sieht einen überarbeiteten Referentenentwurf im Anschluss an die Anhörungen vor, der dann erneut zur Abstimmung in die Ressorts gehen soll. Bis Ende Januar 2017 könnte dieser Prozess abgeschlossen sein, so dass dann die Übermittlung an den Bundesrat erfolgen könnte. Der Bundesrat plant zum jetzigen Zeitpunkt eine Verabschiedung am 31. März 2017.