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Laut Studienautor Prof. Dr. Michael Simon, Pflegeexperte von der Hochschule Hannover, werden auch die geplanten Gesetzesvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) diese Personallücke nicht schließen können.
So setze die geplante "Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung" (PpUGV) "die Linie der vorherigen Regierungen fort und verweigert Vorgaben, die eine bedarfsgerechte Personalbesetzung zum Ziel haben", kritisiert Simon.
"Die definierte Untergrenze ist viel zu niedrig!"
Auch sei die in der PpUGV definierte Untergrenze viel zu niedrig. Der Verordnungsentwurf verlange lediglich, dass das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung auf das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel aufstockt und die dabei erreichte Marke danach von keiner Klinik mehr unterschritten wird. Zudem soll die Untergrenze nur für Stationen der Intensivmedizin, der Geriatrie, der Unfallchirurgie und der Kardiologie gelten, "was dem Bedarf und dem fächerübergreifenden Ansatz in vielen Kliniken längst nicht gerecht werde", rügt Simon.
Positiver wertet der Studienautor die grundsätzliche Stoßrichtung des Referentenentwurfs des BMG für ein "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" (PpSG). Richtig und wichtig sei, dass in Zukunft Tariferhöhungen voll refinanziert werden und der Druck auf die Finanzierung der Pflege gemildert wird, indem das Budget dafür aus den Fallpauschalen ausgegliedert werden soll.
Allerdings nutze der Referentenentwurf nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf "realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben". Stattdessen beziehe sich der Gesetzentwurf auf pauschale Kostengrößen, die "unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden".
So kann man bestenfalls bestehende Personalbesetzungen reproduzieren!
"Ein solches System kann somit bestenfalls nur die bestehende Personalbesetzung reproduzieren. Und das heißt im Fall des Pflegedienstes, die bestehende Unterbesetzung festzuschreiben", warnt Simon.
Die Kostendämpfung stand absolut im Vordergrund
Seine Analyse zeigt, dass über mehr als zwei Jahrzehnte die Kostendämpfung bei der pflegerischen Ausstattung in deutschen Kliniken absolut im Vordergrund stand: So wurden in den Jahren zwischen 2002 und 2007 rund 33.000 Arbeitsplätze in der Pflege gestrichen - obwohl seit Anfang der 1990er Jahre vermehrt betagte Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf ins Krankenhaus kommen und die Zahl der behandelten Fälle im Krankenhaus um mehr als 20 Prozent gestiegen ist.
"Ein wesentlicher Treiber dafür war die Einführung eng kalkulierter Fallpauschalen", erläutert Simon. Auch wenn sich der Trend mittlerweile gedreht habe, bleibe eine enorme Lücke. Wie groß diese Lücke ist, berechnete Simon indem er auf Daten aus der Pflege-Personalrechnung (PPR) zurückgreift. Für die PPR mussten in den 1990er Jahren alle Krankenhäuser nach einem einheitlichen Verfahren erheben, wie groß der Pflegebedarf der Patienten auf ihren Stationen war.
Schon in den 1990ern fehlten rund 60.000 Stellen
So ließ sich realitätsnah und detailliert berechnen, wie viel Personal notwendig ist. Schon damals ergab sich ein beträchtlicher Mehrbedarf von rund 60.000 Stellen. 1996 wurde die PPR auf Betreiben der Krankenkassen ausgesetzt – in vielen Häusern werde sie für die interne Einsatzplanung aber nach wie vor verwendet und genieße hohe Akzeptanz, stellt Simon in der Studie fest.
Auf PPR-Basis hat Simon fortgeschrieben, wie sich Stellenzuwächse und -abbau zwischen 1993 und 2016 auf die Personalsituation ausgewirkt haben und zusätzlich kalkuliert, welche Folgen die Zuwächse bei der Patientenzahl und die demografischen Veränderungen hatten. So kommt er auf das Ergebnis seiner Schätzung, dass 2016 im Pflegedienst der Krankenhäuser bundesweit mindestens 108.000 Vollzeitkräfte fehlten.
"Die Pflege-Personalrechnung muss flächendeckend reaktiviert werden!"
Simon schlägt daher vor, die PPR flächendeckend zu reaktivieren und zum Maßstab für die notwendige Personalausstattung auf allen Stationen zu machen. Dazu müsste das erprobte Instrument weiterentwickelt und an die aktuelle Situation angepasst werden, schließlich habe sich das demografische Profil der Patienten ebenso verändert wie das Therapiespektrum. Da sich die Möglichkeiten der Datenverarbeitung und die IT in Kliniken jedoch fortentwickelt haben, sei die Erhebung und Analyse der für die Personalplanung nötigen Daten erheblich leichter als noch in den 1990er Jahren.
Simon wird bei einer Expertenanhörung im Bundestag am kommenden Mittwoch zu den Gesetzentwürfen des BMG Stellung nehmen.
Michael Simon: "Von der Unterbesetzung in der Krankenhauspflege zur bedarfsgerechten Personalausstattung. Eine kritische Analyse der aktuellen Reformpläne für die Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser und Vorstellung zweier Alternativmodelle." Working Paper der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 96, Oktober 2018.