Zahnärzte begrüßen das Ende der Praxisgebühr
Fedderwitz:: "Sie war hier immer fehl am Platz. Das Phänomen des doctor hopping, das man durch die Gebühr einzudämmen gehofft hatte, hat es im zahnärztlichen Sektor nie gegeben." Die Gebühr habe außerdem eine präventionspolitisch negative Steuerungswirkung entfaltet, weil sie einen Teil der Patienten von kontrollorientierten Zahnarztbesuchen abgehalten hat.
Zahnmedizin gleich Vorsorgemedizin
"Das ist kontraproduktiv, denn Zahnmedizin ist Vorsorgemedizin", so Fedderwitz. "Wir haben haben uns immer für die Abschaffung der Praxisgebühr eingesetzt. Es ist gut, dass sie ab 1. Januar 2013 Geschichte ist." Auch die BZÄK sieht das Übereinkommen als bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Praxen. "Wir legen Wert auf einen ungehinderten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung“, erklärt Engel.
Engel: "Für Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen ist die Praxisgebühr trotz Befreiungsregelungen oft eine Barriere. Leider liegt aber gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen das höchste orale Erkrankungsrisiko. "Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte nicht durch eine Umlagegebühr der gesetzlichen Krankenversicherung erschwert werden. Zudem verursach2 die Praxisgebühr einen hohen Verwaltungsaufwand in der Praxis. "Zahnarztpraxen sind kein Inkassounternehmen für Krankenkassen“, so Engel.
Stopp bringt zwei Milliarden Euro Entlastung pro Jahr
Der Koalitionsausschuss hatte gestern Nacht getagt und entschieden, die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: "Damit entlasten wir die Bürger insgesamt um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und reduzieren für Ärzte und Krankenkassen die Belastung mit Bürokratie erheblich. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich."