Referentenentwurf zur Corona-Impfverordnung

Zahnärzte dürfen künftig impfen

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Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Corona-Impfverordnung sieht vor, dass künftig auch Zahnärzte gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen und diese Leistungen auch abrechnen können.

Künftig dürfen auch Zahnärzte gegen Corona impfen und diese Leistungen abrechnen. In dem Entwurf, Stand 2. Mai, heißt es wörtlich: "Zudem werden Zahnarztpraxen als eigenständige Leistungserbringer im Sinne von § 3 in die CoronaImpfV aufgenommen, da die mit der Aufnahme verbundenen Fragen nun umgesetzt werden können."

Der Bund hat Mehrausgaben von voraussichtlich 500.000 Euro

Dem Bund entstehen laut BMG Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 500.000 Euro im Rahmen der Anbindung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarztpraxen an das Digitale Impfquotenmonitoring im Rahmen des § 4 CoronaImpfV. Die "Regelung zur Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer zur Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen" habe jedoch keine Auswirkung auf die in der Vergangenheit bereits dargestellten "Kostenfolgen".

Neu ist, dass Geflüchtete aus der Ukraine ebenfalls Schutzimpfungen erhalten können. So sollen nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 7. April "auch die zum Teil verpflichtende Impfung gegen andere Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, Röteln, Mumps, Diphterie und Keuchhusten für schutzsuchende Geflüchtete in Impfzentren und durch mobile Impfteams durchgeführt werden können".

Impfzentren und mobile Impfteams sollen außerdem auch künftig Gelder vom Bund erhalten: So "wird der Bund die Impfzentren und mobilen Impfteams jedoch auch über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent finanziell unterstützen", heißt es in dem Papier. Die dem Bund dadurch entstehenden Mehrausgaben wurden laut BMG noch nicht quantifiziert.

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