Zahnärzte in Hessen können sich vorzeitig impfen lassen
Am 27. und 28. Februar sowie am 6. und 7. März können sich alle hessischen Ärzte, Zahnärzte und ihr Praxispersonal gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Die hessische Regierung geht davon aus, dass insgesamt bis zu 80.000 Personen von diesem Angebot Gebrauch machen können.
Geimpft wird in den 28 Impfzentren
Die Terminkoordinierung und -organisation erfolgt für diese Personengruppe ausschließlich über die Gesundheitsämter, die Praxen werden dann von den Impfzentren informiert, teilt das Gesundheitsministerium mit.
Die Impfung wird in den 28 Impfzentren durchgeführt, zur Verfügung steht der Impfstoff von AstraZeneca. Das Impfangebot ist nicht mit einer Höherstufung in die Priorisierungsgruppe l gleichzusetzen: Durch die STIKO-Empfehlung des AstraZeneca-Impfstoffs nur für 18- bis 64-Jährige steht dieser Impfstoff auch für untere Prioritätsstufen zur Verfügung.
Stephan Allroggen, Vorsitzender der KZV Hessen, begrüßt die Entscheidung der hessischen Regierung: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Anstrengungen für einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patienten und Praxisteams Früchte tragen. Diese sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hygienekonzepte ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen und ihre Praxisteams, die auch in der Pandemiesituation jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten da sind.“
Bayerische Zahnärzte und ZFA sollen sich impfen lassen
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