Zahnärzte sollten auf betrügerische E-Mails nicht reagieren
Per E-Mail weist die "Organisation Transparenzregister e. V.“ die EmpfängerInnen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hin und droht Bußgelder bei unterbleibender Registrierung an. Wie das Bundesfinanzministerium berichtet, werde in den E-Mails der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.
Das Ministerium warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!
Die offizielle - richtige - Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet https://www.transparenzregister.de _blank "RichTextExtLink ExternalLink" "Externer Link zur Website des Transparenzregisters (Öffnet neues Fenster)" . Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das offizielle Transparenzregister sind kostenlos.
Warnung: Für 49 Euro pro Jahr gibt es keinen Gegenwert
Der in Gründung befindliche Verein ist für Rückfragen nicht zu erreichen. Es gibt lediglich eine Pressemitteilung sowie eine Ansage auf dem Anrufbeantworter, in denen sich der Verein gegen die Anschuldigung wehrt. Richtig sei, dass der Verein am 21. und 22. Januar per E-Mail entsprechende Aufforderungen versandt hat, die EmpfängerInnen mögen sich im Transparenzregister registrieren.
"Die Intention liegt hierbei darin, Unternehmen die Eintragung zu erleichtern und das gesamte Procedere zu übernehmen", heißt es. Von einer Bußgeldandrohung ist hier keine Rede mehr, auch wird nicht erklärt, worin der Gegenwert der Mitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr konkret besteht.
Stattdessen heißt es schwammig, die
Organisation Transparenzregister e.V. i.G. "ist eine Interessenvereinigung von Unternehmern, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, natürlichen und juristischen Personen bezüglich der vorgeschriebenen Eintragungen in das Transparenzregister zu informieren und bei diesen zu unterstützen".