Council of European Dentists

Zahnärzte tagen in Brüssel

Susanne Theisen
Politik
Mit vielen Beschlüssen endete die Vollversammlung des Council of European Dentists am 17. November in Brüssel. Einer davon betrifft die Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen zahnärztlichen Qualifikationen.

Auf der Tagesordnung der Herbstvollversammlung unter Leitung von CED-Präsident Dr. Freddie Sloth-Lisbjerg stand ein Update über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Regionalorganisation (ERO) der Fédération Dentaire Internationale (FDI) und dem CED. In einer gemeinsamen Task Force wollen sich die beiden Organisationen unter anderem für eine Stärkung des zahnärztlichen Berufsstands im Wettbewerb mit Dentalketten in Europa einsetzen.

Do-it-yourself-Kieferorthopädie ist ein No-Go

Im weiteren Verlauf der Versammlung verabschiedeten die Delegierten in Brüssel einige Grundsatzerklärungen. Dazu gehört ein Positionspapier zum Thema Direct-to-Consumer-Kieferorthopädie, in dem der CED seine Bedenken in Bezug auf die zunehmende „Do it yourself“/„Direct to Consumer“-Zahnmedizin (DIY/DTC), insbesondere im Bereich Kieferorthopädie, zum Ausdruck bringt. Aus Sicht des CED stellt es eine Gefährdung des Patientenwohls dar, wenn das Verfahren ohne umfassende kieferorthopädische Diagnose und Begleitung durch eine Fachkraft abläuft. Dies müsse in allen Phasen der Behandlung der Fall sein, lautet die dringende Empfehlung des CED.

Verabschiedet wurde zudem eine Stellungnahme zum Thema Zahnmedizin und Medizinprodukteverordnung (MDR). Aus Sicht des CED enthält sie zahlreiche Diskrepanzen sowie unterschiedliche Auslegungen der Rolle der Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Umgang mit zahnmedizinischen Medizinprodukten. Die Delegierten fordern in der Stellungnahme konsistente Regeln für die Pflichten von Zahnärztinnen und Zahnärzten im „MDR-Ökosystem“. Zahnmedizinische Medizinprodukte, „die seit Jahren (...) nach den bisherigen EU-Rechtsvorschriften für Medizinprodukte als sicher und zuverlässig gelten, sollten dauerhaft und ohne Einschränkungen revalidiert und rezertifiziert werden“, heißt es in dem Beschlusspapier. Dies würde Bürokratie reduzieren, ohne dass ein Risiko für die Patientinnen und Patienten entstehe.

Standards für Anerkennungen vereinheitlichen

In seiner Position zur Anerkennung von in Drittländern erworbenen zahnärztlichen Qualifikationen empfiehlt der CED beispielsweise, dass alle EU-Mitgliedstaaten standardisierte Anerkennungsverfahren für in Drittländern erworbene zahnmedizinische Qualifikationen einführen. Bei diesen Verfahren sollte vorrangig geprüft werden, ob die Ausbildung mit den Mindestanforderungen übereinstimmt. Zudem soll bei vereinfachten oder beschleunigten Anerkennungsverfahren eine Angleichung an europäische Standards erfolgen.

Nicht abgestimmt wurde über das CED-Weißbuch über Abfallbewirtschaftung in der Zahnmedizin. „Die Delegationen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und Norwegen brachten ihre Bedenken zum Ausdruck, dass das Papier in der vorliegenden Form von den nationalen Behörden als Aufruf verstanden werden könnte, Zahnarztpraxen noch mehr zu regulieren“, heißt es dazu aus dem Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Das Weißbuch wurde daher in die zuständige CED-Arbeitsgruppe zurückverwiesen und soll bei der nächsten Versammlung im Mai 2024 in Athen erneut beraten werden.

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