Zahnärzte unterstützen Pflegekräfte bundesweit

sf/pm
Zahnmedizin
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) meldet zum Internationalen Tag der Pflege einen Höchststand an Kooperationsverträgen: Bislang wurden in Deutschland mehr als 2.700 solcher Verträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen.

„Die Zahl der Verträge ist ein wichtiger Etappenerfolg, auf den die Vertragszahnärzteschaft zu Recht stolz ist. Aber das reicht uns noch nicht. In absehbarer Zeit soll möglichst jedes Pflegeheim in Deutschland einen eigenen Kooperationszahnarzt haben. Wir arbeiten daher weiter aktiv an der Verbreitung solcher Verträge. Gerade in der Zahnmedizin müssen die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen besonders berücksichtigt werden. Die wachsende Zahl von Verträgen zeigt die Akzeptanz und die Notwendigkeit dieses vergleichsweise neuen Versorgungsangebotes“, sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer zum diesjährigen Tag der Pflege.

Etwa 787.000 zahnärztliche Hausbesuche 2014

Neben dem stationären Sektor sind Zahnärzte auch bei der Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und der Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Zahnarztes daheim, wenn sie selbst keine Praxis mehr aufsuchen können. Die Zahl dieser Besuche stieg 2014 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 8,5 Prozent auf etwa 787.000. Die meisten Besuche entfielen auf die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Die Berliner Mundhygiene-Pflege-Ampel

Um die alltägliche Mundpflege in den Pflegeeinrichtungen in Berlin zu erleichtern, haben die Zahnärztekammer Berlin und die KZV Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnheilkunde (DGAZ) eine Mundhygiene-Pflege-Ampel herausgebracht. Die kompakte, mehrfach beschrift- und ablösbare Haftfolie in DIN A6 für den Badezimmerspiegel ist ein individualisierbarer Mundhygiene-Pflegeplan nach Torben Wenz, einem Zahnarzt aus Pforzheim. Sie ermöglicht dem Pflegepersonal das einfache Dokumentieren und Umsetzen von spezifischen Mundhygieneplänen der zu Pflegenden.

„Mit der Mundhygiene-Pflege-Ampel möchten wir auf praktischem Wege dazu beitragen, die Mundgesundheit auch im fortgeschrittenem Alter zu erhalten“, so Dr. Michael Dreyer, Vizepräsident der Zahnärztekammer Berlin. „In Berlin besteht dringender Handlungsbedarf", ergänzt Dr. Helmut Kesler, Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin und Landesbeauftragter der DGAZ und führt fort "Für die Sicherung der Lebensqualität und für die Ernährung der Senioren ist es immens wichtig, dass die Kaufunktion erhalten bleibt. Auch die damit zusammenhängende Phonetik und Ästhetik sollte bei Senioren nicht vernachlässigt werden.“

Seit Anfang April 2014 haben etwa 50 Zahnärzte in Berlin Kooperationsverträge abgeschlossen, von denen insgesamt fast 100 Pflegeeinrichtungen der insgesamt etwa 600 Berliner Pflegeeinrichtungen profitieren. Auch unter Berücksichtigung der Zahnärzte, die darüber hinaus frei mit Pflegeeinrichtungen kooperieren, ist die zahnmedizinische Versorgung in der aufsuchenden Pflege noch lange nicht flächendeckend. „Insbesondere auch angesichts der immer umfangreicheren Aufgaben im Pflegebereich wünschen wir uns eine wesentliche quantitative Verbesserung“, sagt Kesler.

Hintergrund: Durch eine Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband können Vertragszahnärzte seit April 2014 pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch betreuen, wenn einKooperationsvertragmit der entsprechenden Pflegeeinrichtung besteht. Die Betreuung umfasst eine Eingangsuntersuchung sowie weitere Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Der Zahnarzt dokumentiert für jeden Pflegebedürftigen Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines Formblattes und leitet das Pflegepersonal individuell an.

DasFaltblatt„Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ informiert Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.

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