Zahnärzteschaft protestiert gegen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Organisiert von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) haben die ZahnärztInnen einen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach unterzeichnet. Ziel der Aktion der KZVen ist die Sicherung der Patientenversorgung insbesondere bei der Behandlung von Parodontalerkrankungen nach der neuen Parodontitis-Richtlinie des G-BA, heißt es in Pressemitteilungen. Die präventionsorientierte Behandlung werde durch die aktuelle Gesetzesfassung quasi abgeschafft.
Erst 2021 wurde gemeinsam mit den Krankenkassen, der Ärzteschaft, den Patientenvertretern und den Fachgesellschaften die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie in den GKV- Leistungskatalog aufgenommen – und dies unter Mitwirkung des Bundesgesundheitsministeriums. Neben den unmittelbar positiven Auswirkungen für die Mundgesundheit verhindert die Parodontitistherapie Herz-Kreislauferkrankungen, die Wechselwirkung mit Diabetes ist wissenschaftlich belegt und weitere durch die chronischen Entzündungen ausgelösten Krankheiten unterstreichen die Bedeutung.
„Eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister”
„Dies ist eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister”, sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die ebenfalls vehement für Änderungen an dem Gesetz eintritt. „Mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der täglichen Praxis erleben, was die faktische Abschaffung der erst letztes Jahr im Konsens mit den Krankenkassen, den Patientenvertretern, den Fachgesellschaften und dem Bundesgesundheitsministerium verabschiedeten Parodontitistherapie für die Gesundheit ihrer Patienten bedeuten würde, setzen hier ein eindeutiges Signal, das der Minister nicht ignorieren kann. Die klare Haltung der Kolleginnen und Kollegen gibt uns auch Rückenwind für die Gespräche und Anhörungen im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren.”
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat nach aufklärenden Argumenten der KZBV und den konstruktiven Gesprächen mit den Landesgesundheitsministern, wie hier in Nordrhein- Westfalen zwischen der KZV Nordrhein, der KZV Westfalen-Lippe und dem Landesgesundheitsminister Laumann, nun gefordert, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern und die Parodontitisbehandlung weiter zu ermöglichen.
Neben diesen für die Versorgung gravierenden Auswirkungen muss sich der Bundesminister auch die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet in dem Bereich des Gesundheitssystems, der durch konsequenten Ausbau von Prophylaxe und Prävention seinen Anteil an den GKV-Ausgaben von 2000 bei 9 Prozent liegend auf heute nur 6 Prozent heruntergefahren hat, nun eine Budgetierung eingeführt werden soll. Wie wenig durchdacht dieser Ansatz ist, zeigen die Konsequenzen für die Parodontitisbehandlungen.
Die Forderung: Lauterbach soll auf Leistungskürzungen verzichten
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind zuversichtlich, dass in diesem Verfahren ihre Argumente im Interesse der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finden und wie auch vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats gefordert, die großen Fortschritte in der Parodontitisbehandlung nicht durch dieses Gesetz zunichtegemacht werden. Vor den in den kommenden Sitzungswochen beginnenden entscheidenden Verhandlungen des Gesetzes im Deutschen Bundestag fordern die unterzeichnenden Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte vom Bundesgesundheitsminister, auf diese in keiner Weise nachvollziehbare Leistungskürzung zu verzichten und beim Gesetz nachzubessern.