Zahnärztliche Themen mittendrin
Ob Arzneimittelversorgung, Bedarfsplanung, Disease-Management-Programme, Methodenbewertung, Qualitätssicherung - das Arbeitsprogramm des G-BA ist auch in diesem Jahr recht umfangreich, unterstrich der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, heute in Berlin bei der Vorstellung des G-BA- Jahresprogramms.
Dabei gestaltete sich der Jahresauftakt der Arbeit im G-BA aus zahnärztlicher Sicht höchst erfreulich, unterstrich Christian Nobmann, Leiter Abteilung Koordination G-BA der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Drei neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder
So wurden etwa über den G-BA bereits am 17. Januar 2019 drei neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat beschlossen. Damit hat der G-BA das wissenschaftliche Konzept der Zahnärzteschaft zur Vermeidung frühkindlicher Karies weitgehend umgesetzt.
Bereits ab Juli dieses Jahres sind damit diese drei Früherkennungsuntersuchungen sowie Schmelzhärtungsmaßnahmen für Kleinkinder vorgesehen. "Damit können wir die präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Zahnkrankheiten noch weiter ausdehnen", so Nobmann. Dies sei ein großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karieserkrankungen (ECC).
Die "Bewertung systematische Behandlung von Parodontopathien" ist in der finalen Phase
Beim Methodenbewertungsverfahren sei man ebenfalls auf einem guten Wege. So befinde sich die "Bewertung systematische Behandlung von Parodontopathien" in der finalen Phase. "Dies ist aus zahnmedizinischer Sicht ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der PAR-Behandlung", betonte Nobmann. Er verwies darauf, dass 50 Prozent der jungen Erwachsenen an einer mittleren bis schweren Parodontitis leiden.
Mit dem geplanten Methodenbewertungsverfahren würden die Behandlungsmethoden auch an den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst.
Weitere zahnärztliche Themen im G-BA seien zudem die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte im Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie die Anpassung der Krankentransport-Richtlinie im Pflegepersonalstärkungsgesetz, erläuterte Nobmann. Hier sei für die Zahnärzte bereits eine deutliche Erleichterung erzielt worden, dadurch, dass im Bereich des Krankentransportwesens der Genehmigungsvorbehalt wegfalle.
Somit können Zahnärzte ohne Krankenkassengenehmigung für bestimmte Personengruppen mit gesundheitlichen Einschränkungen adhoc und mit weniger Bürokratie Transporte verordnen.