„Zahnärztliche Versorgung lässt sich nicht in ein starres Gebührensystem pressen“
Vielmehr erfordere die Leistungsvielfalt in zahnärztlichen Praxen „einen gebührenrechtlichen Rahmen statt starrer Preislisten“, kommentiert der FVDZ die Entwicklung bei der GOÄ in einer Mitteilung vom 3. Juni 2025.
Die geplante Neufassung der GOÄ bringe tiefgreifende strukturelle Veränderungen mit sich, darunter eine tabellarisch-preislistenartige Darstellung ärztlicher Leistungen. „Die Zahnärzteschaft sieht diese Entwicklung mit Sorge und warnt eindringlich davor, die neue GOÄ als Vorlage für eine mögliche Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu verwenden“, schreibt der Berufsverband.
„Die zahnärztliche Versorgung ist geprägt von hoher Individualität, vielfältigen Therapiewegen und erheblichem fachlichem Gestaltungsspielraum. Diese Komplexität lässt sich nicht in ein starres, listenartiges Gebührensystem pressen, ohne Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patienteninteresse gleichermaßen zu gefährden“, betont auch der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl.
Der FVDZ argumentiert, dass nur ein einheitlicher Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren medizinische Notwendigkeiten und individuelle Patientenbedürfnisse wirtschaftlich darstellbar macht. Diesen differenzierten Ansatz würde eine „GOZ nach Art der neuen GOÄ“ durch pauschale Festpreise ersetzen. Spielräume müssten jedoch – auch im Sinne des Arzt-Patienten-Verhältnisses und der Therapiefreiheit – in jedem Fall bestehen bleiben.
Die Zahnärzteschaft bekenne sich zur Weiterentwicklung der GOZ. „Wir fordern dabei allerdings, die bewährten Prinzipien wie die Möglichkeiten zur analogen Berechnung bei neuen Behandlungsmethoden und patienten-individuelle Anpassung des Gebührenrahmens zu erhalten“, so der Vorsitzende des FVDZ-Landesverbands Hessen, Dr. Andreas Koch.