Zahnärztliche Versorgungslücke bei Pflegebedürftigen
Eine schlechte Mundgesundheit kann für Pflegebedürftige erhebliche Folgen haben: Schmerzen, schlecht sitzender Zahnersatz oder Entzündungen können das Kauen erschweren und Mangelernährung sowie Gewichtsverlust begünstigen.
Im Jahr 2024 stellten Zahnärztinnen und Zahnärzte bei bundesweit mehr als einem Viertel der BARMER-versicherten Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Rund 80 Prozent dieser Leistungen erfolgten direkt in Einrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnärztinnen und Zahnärzten haben (Abbildung 2).
Allerdings traf dies auf weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen zu. Auf Pflegeheime ohne Kooperationsvertrag entfielen nur zwei Prozent der entsprechenden Leistungen. Datenbasis waren anonymisierte vertragszahnärztliche Abrechnungsdaten von BARMER-Versicherten ab 65 Jahren aus den Jahren 2013 bis 2024.
„Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich. Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden. Pflegeheime sollten Kooperationsverträge mit Zahnärzten abschließen“, forderte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub.
Ungleich verteilter Anstieg bei der Inanspruchnahme
Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen seit dem Jahr 2018 gestiegen (Abbildung 3). Hintergrund ist die Einführung der BEMA-Positionen 174a und 174b für Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung bei Pflegebedürftigen.
Während sich die Inanspruchnahme bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern von 2019 bis 2024 auf jeweils über 25 Prozent etwa verdoppelt hat, stagniert sie laut Zahnreport bei ambulant Pflegebedürftigen bei rund drei Prozent. Selbst bei ambulant Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 erreichte die Inanspruchnahmerate demnach nur gut sieben Prozent. Zudem sank der Anteil der Leistungen zu Mundgesundheitsstatus und Mundgesundheitsplan, die bei ambulant Gepflegten im Rahmen eines Besuchs erbracht wurden, von rund 22 Prozent im Jahr 2018 auf sieben Prozent im Jahr 2024.
Der Anstieg geht dem Report zufolge zum Großteil auf Einrichtungen mit Kooperationsverträgen zurück. Auch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5 zeigt sich dieses Bild: Hier sind laut BARMER die Präventionsleistungen deutlich angestiegen, sogar stärker als im Durchschnitt – verharren im ambulanten Bereich allerdings auf sehr niedrigem Niveau.
„Die Teilhabe Pflegebedürftiger an der zahnärztlichen Versorgung und insbesondere den Präventionsleistungen hat sich zwar insgesamt verbessert, aber längst nicht für alle Personengruppen. Auch für ambulant Pflegebedürftige ist die Situation besorgniserregend. Zur Lösung dieser defizitären Situation herrscht Handlungsbedarf“, so Reportautor Prof. Dr. Michael Walter.
Regionale Unterschiede mit Ost-West-Gefälle
Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen regional höchst unterschiedlich. Bei stationär Pflegebedürftigen reichte im Jahr 2024 die Quote für die Inanspruchnahme der Leistungen Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis hin zu 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg und Sachsen lagen mit 42,7 beziehungsweise 42,6 Prozent auf einem hohen Niveau.
Dem Report zufolge lagen die Inanspruchnahmeraten bei ambulant Pflegebedürftigen im Jahr 2024 deutlich niedriger. In allen westlichen Bundesländern blieben sie unter drei Prozent, während Sachsen mit neun Prozent den höchsten Wert erreichte.
„In den östlichen Bundesländern ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen grundsätzlich höher. Der Zugang zur Vorsorge darf aber nicht von der Postleitzahl abhängen“, stellte Straub klar. Trotz der geringen Inanspruchnahme wäre es allerdings falsch zu behaupten, dass die neuen Gebührennummern nichts bewirken würden. Sie hätten einen großen Fortschritt gebracht, doch hätten nicht alle Betroffenen in gleicher Weise davon profitiert.
Nach Einschätzung der BARMER sollten daher mehr Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen abschließen. Für ambulant Pflegebedürftige müssten zudem Wege gefunden werden, zahnärztliche Präventionsleistungen häufiger aufsuchend anzubieten.







