Zahnarzt und sein Team gewinnen Bundesteilhabepreis
Am 3. Juni würdigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Rahmen der jährlichen Inklusionstage drei Preisträgerinnen und Preisträger. Der dieses Jahr zum fünften Mal verliehene Preis „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.
„Wir haben drei Projekte ausgezeichnet, die neue Wege bei der ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen gehen. Alle zeigen vorbildlich, wie einfach es sein kann, Barrieren abzubauen – wenn man pragmatisch ist und auf jene hört, die aus Erfahrung sprechen", sagte Heil.
Unter den drei Preisträgern ist auch Dr. Guido Elsäßer aus Kernen-Stetten in Baden-Württemberg. Der Zahnarzt ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für inklusive Zahnmedizin bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Referent seiner Landeszahnärztekammer für inklusive Zahnmedizin. Beworben hat sich seine Praxis auf Anregung einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Diakonie Stetten, berichtet Elsäßer. Die Ehrung bezeichnete er als „eine riesige Überraschung und eine tolle Bestätigung", vor allem, da die Jury ausschließlich mit Experten aus der Behindertenhilfe besetzt ist. Trotzdem sieht sich der Preisträger noch nicht am Ziel. „Es ist leider noch nicht alles so, wie es sein könnte“, sagt er. „Bleiben wir gemeinsam dran!“
Pragmatisch Barrieren abbauen
Seit Mitte der 1995 versorgt der Zahnarzt mit seinem Team Patienten mit Behinderung. Ziel sei immer auch gewesen, gesundheitspolitische Verbesserungen anzustoßen: „Damals habe ich voller Idealismus und etwas blauäugig die Praxis in Stetten gegründet. Zu der Zeit waren die Begriffe Inklusion oder Teilhabe noch nicht in der politischen Diskussion. Auch eine UN-Behindertenrechtskonvention gab es nicht. Wir schauten einfach bei unseren Patienten, was geht, was geht nicht und wenn nicht, warum nicht.“
Die inlusive Praxis Elsäßer
Die Praxis Elsäßer liegt in unmittelbarer Nähe einer Behindertenwohneinrichtung, daher war die Barrierefreiheit der Praxisräume bei Bau und Einrichtung naheliegend. Zur Ausstattung gehören neben Rampe und Aufzug eine abgesenkte Sprechanlage, elektronische Türöffner sowie ein abgesenkter Empfangstresen. Mobile Geräte zum Röntgen, Transferhilfen wie Haltegurte und Rutschbretter sind Teil der inklusiven Praxis.
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte nehmen regelmäßig an Special-Care-Dentistry-Fortbildungen teil. Wenn notwendig, untersuchen sie Patientinnen und Patienten mit Behinderungen auch direkt vor Ort in ihrer häuslichen Umgebung. Im Bereich der barrierefreien Kommunikation wurde ein Aufklärungsbogen in Leichter Sprache entwickelt. Kommuniziert wird mit allen Patienten auf Augenhöhe, manchmal auch mit Kommunikationshilfen oder unterstützenden Personen. Zusammengearbeitet wird auch mit Logopäden und Physiotherapeuten.
Ziel ist, für Menschen mit Behinderungen eine ambulante zahnärztliche Versorgung zu schaffen, in der sie angstfrei und ohne Barrieren behandelt werden können. Klinikeinweisungen können laut Elsäßer dadurch reduziert werden.
Über die Jahre entwickelte sich so ein komplexes Praxiskonzept: Nicht-behinderte Patienten sollten auf hohem Niveau behandelt, Patienten mit Behinderung im Wachzustand und gegebenenfalls in Narkose adäquat versorgt und später auch Patienten mit Pflegebedarf und Behinderung in den Wohneinrichtung aufsuchend betreuen werden. „Dafür sind gesamtheitliches und interdisziplinäres Denken sowie engagiertes Tun des gesamten Praxisteams notwendig, denn in der zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Behinderung sind nicht nur die Patienten selbst mit ihren sehr individuellen Bedarfen zu berücksichtigen, sondern auch deren gesamtes unterstützendes Umfeld, wie Angehörige, Heilerziehungspfleger, Pflegefachkräfte, rechtliche Betreuer, Ärzte und Therapeuten“, erklärt Elsäßer.
Zum Preis:
Eine unabhängige Fachjury aus zwölf Expertinnen und Experten der Verbände von Menschen mit Behinderungen sowie aus Kommunen und Ländern, wählte die Preisträger weisungsfrei und anonymisiert aus. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit setzte das Verfahren dann im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um.






