Rechtsauffassung von BZÄK und KZBV

Zahnarztbehandlung ist unabhängig von 3G

ck/pm
Praxis
Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patienten zur Verfügung – auch denen, die nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft oder darauf getestet sind. Das stellen Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) klar.

BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.

zahnmedizinische Behandlungen sind Teil der Grundversorgung

Medizinische und zahnmedizinische Behandlungen gehörten zur Grundversorgung der Bevölkerung. "Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten", teilen beide Organisationen mit.

Eine Behandlungsverweigerung verstößt gegen Berufsrecht

Zahnärztinnen und Zahnärzte seien als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. "Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patienten willkürlich abgelehnt wird", heißt es in dem gemeinsamen Statement. "Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden."

der Impfstatus des Patienten darf erfragt werden

In der Zahnarztpraxis dürfe zwar der Impfstatus des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung könne daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.

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