Joe Bausch berichtet von seiner Arbeit als Anstaltsarzt

Zahnmedizin im Knast

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Gesellschaft
Joe Bausch wurde bekannt als Rechtsmediziner Dr. Joseph Roth in dem Kölner Tatort. Auf dem Zahnärztetag in Sachsen-Anhalt erzählt er, was er in 32 Jahren als Anstaltsarzt in der JVA erlebt hat.

In der Justizvollzugsanstalt Werl in NRW sitzen bis zu 1.100 verurteile Straftäter aus 57 Nationen ein. Abgeschottet von sechs Meter hohen Mauern und Elektrozäunen verfügt das Gefängnis über eine der größten Sicherheitsverwahrungen des Landes.

Die JVA hat ein eigenes Gesundheitszentrum und stellt 600 Arbeits- und Ausbildungsplätze. Jeder Häftling hat Anspruch darauf, einmal in der Woche einen Arzt zu konsultieren. Die Kosten pro Häftling und Tag belaufen sich auf bis zu 430 Euro.

Ein Leben auf sieben Quadratmetern

Doch wie sieht der Behandlungsalltag mit Patienten aus, die für Steuersünden, Drogendeals oder schwere Gewaltverbrechen bis hin zu Mord zu Haftstrafen verurteilt sind? Es fängt an mit dem Gesetz der Überzahl, erzählt Joe Bausch: Zum Schutz von Ärzten und Assistenten müssen immer mehr Polizisten oder Sicherheitsmitarbeiter im Raum sein als Patienten. „Selbstverletzungen und Suizidversuche sind keine Seltenheit“, betont Bausch. 87 Selbstmorde wurden in seiner Zeit als Anstaltsarzt verübt.

Denn die meisten sind psychisch und auch in physisch schlechter Verfassung. Wenn dann noch ein Drogenentzug dazu kommt, kann es unangenehm für alle Beteiligten werden. „Das Leben hat sie aus der Bahn geworfen und der Knast mit seiner Enge macht sie erst richtig krank“, berichtet Bausch. Die sieben Quadratmeter kleine Zelle wirkt erdrückend, der Entzug der Privatsphäre und die überwiegende Isolation sind für die Häftlinge die härteste Strafe.

Auch im Knast gilt die Schweigepflicht

Auch im Knast gilt für Ärzte die Schweigepflicht. Wenn Häftlinge während der Behandlung von ihren Taten und Geheimnissen erzählen, darf Bausch davon nichts weitergeben. Es sei denn, er bekommt Hinweise auf  - geplante - Verbrechen innerhalb des Strafvollzugs.

Die meisten der Patienten haben eine schlechte Mundhygiene und schon in jungen Jahren schadhafte Zähne. Drogenkonsum und die dadurch oft geäußerte körperliche Unruhe und Aggression zermürben das Gebiss durch Knirschen. Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis C sind keine Seltenheit. Geben die Inhaftierten ihren Krankheitsstatus nicht, kann – anders als „draußen“, die Abfrage des Immunstatus zwangsweise erfolgen.

Zwar haben die Gefängnis-Patienten hohe Erwartungen an die Ärzte, dennoch gehören Misstrauen, Beschimpfungen und Aggressionen zum Praxisalltag. Bausch erzählt, dass es viele Beschwerden über die Behandler gebe. Die meisten davon aber wieder zurückgezogen werden.

Mit manchem Verbrecher verhandelt man besser vorher über die Rechnung für seine neuen Implantate!

Die Häftlinge haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Die Heilbehandlung wird im Regelfall übernommen. Die Kosten dafür trägt der Staat. Viele der Patienten kommen nach Jahren das erste Mal wieder in ein Behandlungszimmer und sprechen mit einem Arzt.

Schwere Parodontitis, Gingivitis und massiver Zahnverfall gibt es häufiger als in der Zahnarztpraxis draußen, sagt Bausch. Es besteht das Äquivalenz-Prinzip wie bei gesetzlich versicherten Patienten auch. Die Versorgungspflicht kontrolliert hier allerdings nicht die Krankenversicherung, sondern der Staatsanwalt. Alles was über die Grundversorgung hinausgeht, wird dem Häftling in Rechnung gestellt.

„Mit einem millionenschweren Verbrecher verhandelt man besser im Vorfeld über die Rechnung für seine neuen Implantate", macht Bausch klar. "Sonst schickt der noch seinen Anwalt mit Anfechtungen und Mängel-Vorwürfen vorbei. Und das kann teuer werden.“

Bausch schließt seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass die medizinische Versorgung und vor allem die Gespräche mit den Patienten ein wichtiger Beitrag für die Sozialgesellschaft sind, denn nur gesunde Patienten können wieder dorthin zurück finden.

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