Zahnpasta : Polizei warnt vor Zweckentfremdung
Denn wer mit Zahnpasta das Nachbarsauto beschmiert oder schleimartige Substanzen in die Briefkästen gießt, begehe unter Umständen eine Straftat. Bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung (darunter fallen zum Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Bushaltestellenhäuschen) könne sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
"Kreativität und Energie sollte eher indie Kostüme und Halloween-Dekoration fließen als in Streiche. Sonst kann aus dem Spaß schnell eine bittere Erfahrung werden", heißt es vom LKA. Also: Nicht die Nachbarn ärgern heute - zumindest nicht mit Zahnpasta!