Zahntechniker fordern neue Vergütungsregulierung
In der gestrigen Anhörung über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 20/4884 vom 14. Dezember 2022) stellten die Fachverbände heraus, dass die Betriebe unter den jetzigen Bedingungen oft nicht kostendeckend arbeiten könnten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Angleichung der Löhne Ost an West ist bis heute nicht erfolgt
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen" mehr Unterstützung für das Zahntechnikerhandwerk. Die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk dürften innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit seien betriebswirtschaftlich notwendige Anpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Derzeit sei die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt.
Wörtlich heißt es in dem Antrag: "Durch die Regelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat dabei keinen originären Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb. Derzeit ist die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Löhne des Zahntechnikerhandwerks liegen weit unter den Löhnen im Handwerk. Eine angestrebte Angleichung der Löhne Ost an West ist bis heute nicht erfolgt."
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben, die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen und eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen.
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) sprach von einer überfälligen Korrektur der Vergütungsregulierung. Die gesetzlichen Vorschriften führten für die Preisverhandlungen in der GKV kumuliert zu existenzgefährdenden Belastungen. Dass die Preisvorschriften einseitig die selbstständigen Zahntechniker belasteten, zeige sich überdeutlich und nachvollziehbar in der Kosteninflation.
Immer mehr angestellte Zahntechniker verlassen die Branche
Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) als Interessenvertretung der angestellten Zahntechniker warnte vor einem Verlust an Fachkräften in der Branche. Die Abkopplung der Löhne bei gleichzeitig hoher Inflation zwinge immer mehr Fachkräfte, die Branche zu wechseln. Der VmF unterstütze daher die Forderung, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme aufzuheben und die tatsächlichen Kostensteigerungen von Energie und Materialien zur berücksichtigen. Auch müsse durch die Stärkung des Zahntechnikerhandwerks der Import von Medizinprodukten aus dem Ausland vermieden werden.
Der GKV-Spitzenverband verwies hingegen auf den Grundsatz der Beitragssatzstabilität: Krankenkassen und Leistungserbringer hätten Vergütungsvereinbarungen so zu gestalten, dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen seien. Man lehne es daher ab, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregelung aufzuheben. Die Bindung an die Grundlohnsumme habe sich bewährt, die Versorgung mit Zahnersatz sei gesichert.
Sachverständige machten zudem darauf aufmerksam, dass bei einer Änderung der Vergütungsregulierung sichergestellt werden müsse, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon profitieren.