Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Bewerbung für Weiterbildungsstipendien bis Ende Oktober möglich

ZFA mit guten Noten können 90 Prozent Zuschuss bekommen

LL
Praxis
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit besonders guten Abschlussnoten können sich bis zum 31. Oktober auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Bis zu 9.135 Euro Förderung sind drin.

Herausragende berufliche Leistungen werden durch das Programm „Weiterbildungsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Praxen können ihre begabten ZFA auf das Förderprogramm aufmerksam machen. Bewerben können sich diejenigen, die ihre Abschlussprüfung mit der Note 1,9 oder besser im Prüfungszeugnis bestanden haben. Außerdem setzt eine Aufnahme ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden voraus und ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Es werden jährlich rund 25 ZFA gefördert.

Ein Eigenanteil von zehn Prozent bleibt

Von den Stipendiaten können innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen im Wert von insgesamt bis zu 9.135 Euro in Anspruch genommen werden. Jede Stipendiatin muss dazu einen Eigenanteil von zehn Prozent an den Weiterbildungskosten tragen.

Dabei ist das Spektrum förderfähiger Maßnahmen breit: Es umfasst neue Technologien, fachkundliche Nachweise, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen zur ZMF, ZMP, ZMV, DH, Fachwirtin und vieles mehr. Die Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.

Ansprechpartner ist die jeweilige Landeskammer

Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (zum Beispiel die Ausbildung zur Heilpraktikerin) sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, oder Fachhochschulreife).

Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jährlich zum 1. Januar. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2025. Das Förderprogramm läuft in der Regel über die (Landes)Zahnärztekammer (wenn diese daran teilnehmen). Gegebenenfalls haben diese einen Ansprechpartner, wie etwa die Kammer Baden-Württemberg unter Telefon 0711 22845 26 oder via E-Mail an teuber(@)lzk-bw.de. Weitere Infos gibt es hier auf der Website der SBB.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.