Im Falle zwingender Tarifbindung

ZFA-Tarifverträge gelten in Niedersachsen

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ZFA
Rückwirkend zum 20. Januar 2023 gelten der Manteltarifvertrag, die Vergütungstarifverträge und der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung im Fall zwingender Tarifbindung nun auch für die Zahnarztpraxen in Niedersachsen.

Zwingende Tarifbindung liegt – wie auch in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe – dann vor, wenn der Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen ist und die Arbeitnehmerin Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V (VmF).

Der VmF weist darauf hin, dass eine Tarifbindung auch über den individuellen Arbeitsvertrag hergestellt werden kann, wenn die Voraussetzungen für eine zwingende Tarifbindung nicht vorliegen. Der VmF empfiehlt den Beschäftigten, ihren Arbeitsvertrag von der hauseigenen Rechtsabteilung des Vereins prüfen zu lassen.

Die nächsten Tarifverhandlungen für ZFA finden am 30. Juni 2023 in Hannover statt.

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