ZFA-Tarifverträge gelten in Niedersachsen
Zwingende Tarifbindung liegt – wie auch in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe – dann vor, wenn der Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen ist und die Arbeitnehmerin Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V (VmF).
Der VmF weist darauf hin, dass eine Tarifbindung auch über den individuellen Arbeitsvertrag hergestellt werden kann, wenn die Voraussetzungen für eine zwingende Tarifbindung nicht vorliegen. Der VmF empfiehlt den Beschäftigten, ihren Arbeitsvertrag von der hauseigenen Rechtsabteilung des Vereins prüfen zu lassen.
Die nächsten Tarifverhandlungen für ZFA finden am 30. Juni 2023 in Hannover statt.