Tipps für Beschäftigte zum Umgang mit Gewalt

Ziel ist immer die Deeskalation – bis zum eigenen Schutz

LL
Praxis
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Tipps unter dem Titel „Wie verhalte ich mich sicher in Gewaltsituationen?“ zusammengestellt. Grundlage ist die Stufenpyramide zur Gewaltprävention.

Immer häufiger erfahren Angestellte und Ärzte bei der Arbeit unterschiedliche Formen von Gewalt. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb kürzlich einige Hinweise zu sicherem Verhalten zusammengetragen, damit Teams sich auf solche Situationen vorbereiten können und deeskalierend wirken.

Für die Einschätzung von Gewaltsituationen ist die „Stufenpyramide zur Gewaltprävention“ hilfreich, schreibt die DGUV. Denn diese gliedert Gewaltereignisse in vier Stufen und ordnet diesen Stufen entsprechende Präventionsmaßnahmen und Verhaltensempfehlungen zu. Die Pyramide hilft auch zwischen Situationen zu unterscheiden, in denen Deeskalation helfen kann und solchen, in denen die Eigensicherung im Vordergrund stehen muss.

In weniger extremen Situationen hilft Zuhören

Konflikte mit verbalen Angriffen oder Beleidigungen ergeben sich häufig daraus, dass die angreifenden Personen unter Stress stehen. Darum es wichtig, durch Zuhören und Verstehen die Ursache für das aggressive Verhalten zu erkennen, so die DGUV. Der erste Schritt: Die Person sollte freundlich angesprochen und ihr ein Ausweg aus der Situation angeboten werden.

Deeskalierendes Verhalten spielt vor allem in impulsiven verbalen Gewaltsituationen eine entscheidende Rolle. Es hat zum Ziel, die akute Gefahrenlage zu entschärfen und den Stress der Beteiligten zu senken. In Situationen mit körperlicher oder extremer Gewalt helfen Versuche der verbalen Deeskalation hingegen kaum mehr. Im Vordergrund steht hier der Schutz der eigenen und anderer Personen.

Tipps für sicheres Verhalten nach dem Stufenmodell zur Gewaltprävention:

Stufe 1: Kleine Streitigkeiten und kontroverse Gesprächssituationen

  • Zuhören

  • Verständnis zeigen

  • Hintergründe erklären

  • nach Lösungen suchen, Alternativen anbieten

  • ruhig und freundlich im Gespräch bleiben

Stufe 2: Verbale Aggression, Sachbeschädigung und unangepasstes Sozialverhalten

  • aufrechte, offene Haltung annehmen

  • ruhig und besonnen bleiben, Äußerungen nicht persönlich nehmen

  • selbstsicher kommunizieren und Grenzen setzen

  • Aggressor/Aggressorin nicht provozieren oder anfassen

  • Blickkontakt herstellen, im Gespräch bleiben. Bei Bedarf dritte, neutrale Person zur Lösungsfindung hinzuziehen

Stufe 3: Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt

  • Eigensicherung beachten!

  • Sich bemerkbar machen, um Hilfe rufen

  • andere Personen aus dem Umfeld um Unterstützung bitten

  • Der Person nicht den Rücken zukehren

  • Fluchtwege ausfindig machen, gegebenenfalls fliehen, sich in Sicherheit bringen

  • Polizei rufen

  • Gegebenenfalls Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen

  • psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen

Stufe 4: Einsatz von Waffen, Geiselnahme, Überfall und Amok

  • Eigensicherung beachten!

  • Ruhe bewahren und sachlich bleiben

  • Den Täter/die Täterin höflich behandeln und aufmerksam zuhören

  • Abstand halten

  • Die Anweisungen des Täters/der Täterin befolgen

  • Keinen Widerstand leisten, nicht widersprechen und provozieren

  • Keine Waffen oder ähnliches (wie etwa Pfefferspray) benutzen

  • Die Hände gut sichtbar halten, um reflexartige Stresshandlungen des Täters/der Täterin zu verhindern

  • Eigene Handlungen und Aktivitäten mit Worten beschreiben

  • Dem Täter/der Täterin immer einen Fluchtweg offenhalten

  • Wenn die Möglichkeit einer sicheren Flucht besteht, sich in Sicherheit bringen

  • Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen

  • psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen

Betriebe können die Gewaltpyramide auch für ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen, erklärt die DGUV. Mit Hilfe der Stufenpyramide sollten technische und organisatorische Maßnahmen vor, während und nach einem möglichen Gewaltereignis festgelegt werden.

Ziel ist die grundsätzliche Verhinderung von Gewalt und die Sicherung der Beschäftigten. Je nach Gewaltstufe sollten auch Verhaltensregeln mit den Beschäftigten besprochen und eingeübt werden, lautet die Empfehlung. Außerdem sollten Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen nach einem Übergriff festgelegt werden.

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