Zusätzliche Untersuchungen für Babys und Kleinkinder
Für Babys und Kleinkinder zwischen dem 6. und 30. Monat übernimmt die AOK Hessen die Kosten für zwei zusätzliche Untersuchungen, um frühkindliche Karies zu vermeiden. Bisher waren nur für Kinder im Alter zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen.
Gebührenpositionen in der regionalen hessischen "Vereinbarung über die dentale Frühprävention":
Leistungsbeschreibung:
Leistungsbeschreibung:
ECC vermeiden
Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen, begrüßt die neue Kooperationsvereinbarung: „Die Phase des Kindes zwischen 0 und 3 Jahren bis zum voll entwickelten Milchzahngebiss ist von hoher Bedeutung für das Kariesrisiko im Milch- und auch im bleibenden Gebiss. Kinder mit frühkindlicher Karies (ECC) haben im Erwachsenenalter deutlich mehr Karies. ECC hat zudem negative Folgen für die kindliche Entwicklung, den Schulerfolg und das Sozialverhalten. Auch die Infektanfälligkeit der Kinder ist erhöht. Ich appelliere deshalb an die Eltern wie auch an die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zusätzlichen Untersuchungen, die wir mit der AOK Hessen vereinbart haben, möglichst oft zu nutzen.“
„Je früher man ansetzt, desto besser", betont auch die AOK-Vorstandsbevollmächtigte Dr. Isabella Erb-Herrmann. "Deshalb freue ich mich, dass wir mit diesem Versorgungsvertrag eine bestehende Lücke bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen schließen können – zum Wohle der kleinen Patienten und ihrer Eltern.”
Die Vereinbarung stellt ein zusätzliches Angebot zu den Untersuchungen im Gelben Heft dar, wonach die vertragszahnärztliche Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr seit Juli 2016 gefördert wird. Das Gelbe Heft enthält sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat.