Zusatzbelastung in Praxen wird voll erstattet
So werden die Kosten durch klinische Verdachtsfälle, Untersuchungen und nachgewiesene Infektionen mit SARS-CoV-2 seit dem 1. Februar komplett übernommen, heißt es. Extrabudgetäre Leistungen wurden vereinbart, da Arztpraxen aktuell auf Grund der Virus-Epidemie mehr Patienten behandeln müssen. So wird gewährleistet, dass Ärzte diese zusätzlichen Leistungen komplett bezahlt bekommen.
Um eine Infektion im dem Coronavirus nachzuweisen oder auszuschließen, werden vorrangig Nasen- oder Rachenabstriche mit einem trockenen Stäbchen gemacht. Inzwischen kann fast jedes Labor den Test durchführen. Der behandelnde Arzt kann den Test einmal pro Behandlungstag und Patient veranlassen.
Die KBV stellt auf ihrer Webseite die Informationen zusammen , wie Patienten sich im Verdachtsfall verhalten sollten. Ärzte können die Infos herunterladen und entsprechend an ihre Patienten weiterleiten.
Privatversicherte müssen keine Prämienerhöhung fürchten
Noch sind die Kosten, die auch privaten Versicherungen entstehen, im Rahmen der einer schweren Grippewelle und werden daher vorerst keine Beitragserhöhung nach sich ziehen. "Eine Beitragsanpassung zum 1. Januar 2021 ausschließlich aufgrund des Virus halte ich für unwahrscheinlich", sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Guido Bader.