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Landessozialgericht in Erfurt

Zwangszuweisungen von Patienten sind verboten

KVen müssen ihren Sicherstellungsauftrag erfüllen, die Berufsfreiheit dürfen sie in Form von Zwangszuweisungen aber nicht einschränken. Fotolia_vektorfusionart
ck/pm
Praxis
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Zwangszuweisungen von Patienten an Vertragsärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sind rechtswidrig, urteilt das Landessozialgericht in Erfurt.

Damit bestätigen die Thüringer Richter die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha aus 2017. Ein Praxisinhaber kann demzufolge durch die KV nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Für eine Zuweisung fehlt es generell an einer Rechtsgrundlage, hieß es in der Begründung des Urteils. Eine solche sei weder in der Satzung der KV noch im SGB V enthalten.

Thüringer LandessozialgerichtUrteil vom 6. Juni 2018

ck/pm
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