Zwischenschritt zum e-Health-Gesetz
Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum e-Health-Gesetz veröffentlicht. Damit nimmt sie zu einigen Forderungen der Länder kritisch Stellung. Sie lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Anspruch der Versicherten auf die Erstellung eines papierbasierten Medikationsplans auch auf Apotheken auszuweiten. Der Anspruch sei nur gegenüber dem behandelnden Arzt vorzusehen, da diesem alle hierfür erforderlichen Informationen im Rahmen der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stünden, heißt es in dem Papier. Apotheken sollten also den Medikationsplan nicht ausstellen und dem Patienten aushändigen können. Jedoch sollten sie die Möglichkeit erhalten, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren.
Erweiterung der Befugnisse für personenbezogene Daten bei den KVen abgelehnt
Ferner lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länder ab, den an den Bewertungsausschuss gerichteten Prüfauftrag zur telemedizinischen Erbringung konsiliarischer Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen generell auf Telemonitoringverfahren auszuweiten. Auf Ablehnung stößt auch die von den Ländern geforderte Erweiterung der Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse für personenbezogene Daten bei den KVen. In einem späteren Gesetzgebungsverfahren sei grundsätzlich zu klären, ob und inwieweit KVen die Aufgaben der Versorgungsforschung materiell-rechtlich zugewiesen werden soll.
Berufsbezogene Informationen zur Sperrung und zur Ausgabe von Heilberufsausweisen gefordert
Was die Ausgabe von Heilberufsausweisen betrifft, teilt die Bundesregierung das Anliegen der Länder: Die Stellen, die die Ausweise herausgeben, sollten nicht nur die berufsbezogenen Informationen erhalten, die eine Sperrung des Ausweises nach sich ziehen. Die Stellen benötigten auch diejenigen Informationen, die für die Ausgabe der Ausweise erforderlich seien, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bundestagsanhörung zum e-Health-Gesetz findet voraussichtlich am 4. November statt.