PIP: Chronologie eines weltweiten Skandals

ck/dpa
Gesellschaft
Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) hat jahrelang mit billigem Industriesilikon gefüllte Brustimplantate verkauft. Nun beginnt das erste Strafverfahren gegen die Verantwortlichen. Eine Chronologie des Skandals.

Bereits im Jahr 2009 kritisieren Chirurgen aus Marseille die Reißanfälligkeit der PIP-Implantate. Die in Frankreich für die Sicherheit von Gesundheitsprodukten zuständige Behörde Afssaps erhält anonym einen Hinweis darauf, dass PIP bei der Herstellung der weltweit verkauften Produkte illegale Methoden verwenden könnte. Erste Nachforschungen bestätigen den Verdacht nicht. 

Im März 2010 lässt die Afssaps nach einer weiteren Kontrolle die von PIP hergestellten Brustimplantate vom Markt nehmen. Als Grund nennt sie die vergleichsweise hohe Reißanfälligkeit der Produkte. Zudem sei festgestellt worden, dass Implantate nicht mit dem Gel gefüllt waren, das die Firma in den Unterlagen angegeben hatte. PIP meldet Konkurs an. 

"Verdachts des schweren Betrugs und der Gesundheitsgefährdung"

April-Juli 2010: Die französische Justiz beginnt Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Gesundheitsgefährdung. Erste Zivilklagen gehen ein. 

Im September 2010 empfehlen die französischen Behörden Frauen mit PIP-Implantaten halbjährliche Kontrolluntersuchungen. Wenn es den Verdacht eines Risses gibt, sollten die Implantate ersetzt werden.

Ein Opfervereinigung erstattet im November 2010 Anzeige gegen den TÜV Rheinland, der die PIP-Implantate zertifiziert hat. 

"Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung"

Dezember 2011: Die französische Justiz leitet Vorermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung ein. Hintergrund ist die Anzeige einer Mutter, deren Tochter PIP-Implantate trug und an Krebs starb. Zwei Wochen später, am 23. Dezember, empfehlen die französischen Behörden in einer beispiellosen Aktion 30.000 französischen Frauen eine vorsorgliche Entfernung ihrer PIP-Implantate  - andere Länder wie Venezuela folgen. Kurz vor Neujahr wird bekannt, dass mindestens 20 betroffene Frauen an Krebs erkrankt sind. Die Afssaps betont, zwischen Tumorentstehung und Implantaten sei kein Zusammenhang bewiesen. 

"Nur für die industrielle Verwendung geeignet"

Januar 2012: Der deutsche Chemikalienhändler Brenntag gibt zu, Silikonöle an PIP geliefert zu haben. Diese seien aber eindeutig gekennzeichnet gewesen als nur für die industrielle Verwendung geeignet. Es wird bekannt, dass PIP-Gründer Jean-Claude Mas vor Ermittlern bereits zugab, seine Kunden und den TÜV betrogen zu haben. Gegen Mas wird ein Anklageverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Er bleibt gegen Kaution aber zunächst auf freiem Fuß. 

März 2012: Mas kommt ins Gefängnis, weil er die Kaution nicht gezahlt hat. Er wird erst Ende Oktober wieder freigelassen. 

"Verfahren wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs"

Das Verfahren wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs wird im Januar 2013 an das zuständige Gericht in Marseille gegeben, der Prozessbeginn auf den 17. April festgelegt. Angeklagt sind Mas sowie vier weitere führende PIP-Mitarbeiter. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sind noch nicht abgeschlossen. Darüber soll gegebenenfalls in einem späteren Prozess verhandelt werden.

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