Änderungsantrag zum TSVG

Elektronische Patientenakte: KBV soll für Interoperabilität sorgen

mth/pm
Nachrichten
Ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten (ePA) zu übertragen. Die KBV begrüßt dies und weist gleichzeitig die seitens der IT-Industrie geäußerte Kritik an der Entscheidung zurück.

"Wir begrüßen, dass die Politik die Notwendigkeit einer semantischen und syntaktischen Interoperabilität bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten erkannt hat", sagt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV.

Es sei nur folgerichtig, dass die KBV die Kompetenz erhalte, entsprechende Standards festzulegen: "Denn wir wissen nun mal am besten, welche Erfordernisse diesbezüglich für die Versorgung der Patienten bestehen", betont Kriedel.

Was die IT-Branche gegen die Kompetenzübertragung an die KBV hat

Von Seiten der Industrie wird die geplante Kompetenzübertragung an die KBV jedoch scharf kritisiert. Der Branchenverband Bitkom zitiert seine Bereichsleiterin Health & Pharma Julia Hagen wie folgt: "Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stimmen uns bei dieser Entwicklung besorgt. Die Expertise für diese Aufgabe liegt bei vielen unterschiedlichen Gruppen, zu denen medizinische Fachgesellschaften, Industrie und Standardisierungsorganisationen gehören."

Nach Ansicht des Bitkom müssten die genannten Akteure zwingend beteiligt und deren Eingaben nachweislich berücksichtigt werden. "Semantisch interoperable Daten sind die Grundlage für viele innovative Gesundheitsanwendungen. Ohne strukturierte Daten, die auf international anerkannten und genutzten Standards beruhen und der Realität der Versorgung und des Marktes entsprechen, fällt Deutschland zurück", heißt es von Hagen in der Mitteilung weiter.

"Lösungen gehen an den Anforderungen des Marktes vorbei"

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg), Sebastian Zilch, schlägt in dieselbe Kerbe: "Es ist unabdingbar, bei der Bestimmung von Interoperabilität auf bereits vorliegendes Wissen zurückzugreifen und die gewonnenen Erkenntnisse nachweislich zu berücksichtigen. Bei jüngsten Spezifikationsprojekten im Aufgabenbereich der KBV wurde dies nicht zufriedenstellend umgesetzt."

Im Gegenteil gingen die "unter hohem Ressourceneinsatz erarbeitete Lösungen" an den Anforderungen des Marktes "vorbei". "Die KBV sollte daher bei ihren Festlegungen einem nachvollziehbaren und transparenten Prozess folgen, der das Wissen von Expertinnen und Experten der Standardisierung aus Wissenschaft und Industrie einvernehmlich einbezieht; und zwar von Anfang an", so Zilch.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollte seiner Auffassung nach den Prozess "als neutrale Stelle bestätigen und so für eine hohe Qualität der Ergebnisse sorgen". Nur so könnten "Akzeptanz geschaffen sowie in der Praxis anwendbare und kosteneffiziente Lösungen entwickelt werden, die im Ergebnis eine sichere und nutzenstiftende vernetzte Gesundheitsversorgung ermöglichen".

"Kritik durch IT-Industrie nicht nachzuvollziehen"

Die KBV weist die Kritik der Industrie zurück: Selbstverständlich würde die KBV die Expertise aus Wissenschaft und Industrie einbinden und versuchen, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. "Am Ende muss jedoch einer entscheiden", sagt Kriedel. "Das ist auch im Sinne der Industrie, die ja gerade erst zu langwierige Entscheidungsprozesse im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisiert hat. Wir haben in der Vergangenheit gut mit den Verbänden der Gesundheits-IT zusammengearbeitet und werden dies hoffentlich auch in Zukunft tun."

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