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Entwurf zum Patientenrechtegesetz im Bundestag

ck/dpa
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Der Bundestag berät heute in erster Lesung über den Entwurf zu einem neuen Patientenrechtegesetz.

Mit dem Gesetz sollen die Patientenrechte erstmals gebündelt in einem eigenen Regelwerk festgeschrieben werden. Dem Entwurf zu folge müssen Patienten verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden. Dazu dient ein Behandlungsvertrag.

Beweislast bei groben Fehlern liegt beim Arzt

Patientenakten sollen vollständig und sorgfältig sein. Patienten erhalten ein Recht auf Akteneinsicht. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Dies war bisher lediglich aufgrund von Urteilen gängige Praxis, stand aber nicht im Gesetz. 

In den Fokus waren die gesetzlichen Bemühungen um mehr Patientenrechte unter anderem durch die Zahl der Ärztefehler gerückt. Insgesamt sterben nach unterschiedlichen Studien mindestens 17.000 Menschen pro Jahr wegen Fehlern und Problemen im Behandlungsverlauf in Deutschlands Kliniken. 

Opposition fordert einen Härtefonds

Die Opposition hält die Regierungspläne für unzureichend. "Insbesondere für Opfer eines Behandlungsfehlers gibt es keine Verbesserung im Vergleich zu heute", sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink. Vor Gericht sollten die Patienten umfassendere Beweislasterleichterungen erhalten. "Daneben muss ein Härtefallfonds geschaffen werden für die Fälle, in denen ein Patient einen schweren Schaden erlitten hat, ein Behandlungsfehler aber nicht eindeutig feststellbar ist." 

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte Nachbesserungen - auch gegen Manipulation von Patientenakten mit dem Ziel der Vertuschung von Ärztefehlern.

Den Krankenkassen geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. "Die Stärkung der Rechte der Patienten ist ebenso notwendig wie überfällig", sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands. Das Parlament solle den Gesetzentwurf aber noch verbessern. "Insbesondere sollte beim Verdacht auf Behandlungsfehler die Beweisführung für die Betroffenen erleichtert werden." 

Die Rechte des Patienten in der Arztpraxis müsse zudem gestärkt werden, wenn er sich den wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte ausgesetzt sehe, forderte Kiefer. So sollte es bei den  individuellen Gesundheitsleistungen Widerspruchs- und Einwilligungssperrfristen geben.

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