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GKV-Zuzahlungen um 100 Millionen Euro gestiegen

pr
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GKV-Versicherte haben im Jahr 2016 rund 100 Millionen mehr an Zuzahlungen ausgegeben als 2015 - am meisten für Arzneimittel. Dies geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linken hervor.

Die Belastungen der Versicherten beziffert die Bundesregierung insgesamt für das Jahr 2016 auf 3,870 Milliarden Euro. 2015 waren es 3,777 Milliarden Euro. Der größte Teil verteilt sich auf den Bereich Arznei-, Verband- und Heilmittel - dafür wurden 2,176 Milliarden Euro ausgegeben, im Jahr zuvor waren es 2,101 Milliarden. Darin nicht enthalten sind Aufwendungen, die die Versicherten selbst geleistet haben.

GKV-Zuzahlungen in Höhe von 0,3 Beitragssatzpunkten

Die Regierung stützt sich bei ihren Angaben auf offizielle GKV-Statistiken. Das Zuzahlungsvolumen der GKV entspricht einer Größenordnung von rund 0,3 Beitragssatzpunkten. Ursache für die gestiegenen Zuzahlungen könnte vor allem die deutlich sinkende Anzahl von Präparaten sein, die von Zuzahlungen befreit sind.

Belastungsgrenzen sorgen für eine soziale Ausgewogenheit und verhindern, dass Versicherte finanziell überfordert werden und auf medizinisch notwendige Behandlungen verzichten, führt die Regierung an. Zudem seien Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der GKV-Versicherten im internationalen Vergleich sehr moderat und verträglich ausgestaltet.

Regierung erklärt Festzuschussmodell und Mehrkostenregelung

Die Linken fragten auch nach, für welche Leistungsarten über die gesetzliche Zuzahlung hinaus Zahlungen von den Versicherten geleistet werden. Im zahnärztlichen Bereich verweist die Regierung auf das Festzuschusssystem beim Zahnersatz und führt aus: Der Festzuschuss deckt demnach im Regelfall 50 Prozent, bei einem über fünf beziehungsweise zehn Jahre geführten Bonusheft 60 beziehungsweise 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung ab. Die Regelversorgung ist die für den jeweiligen Befund medizinisch notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung. Die anderen 50, 40 oder 35 Prozent der Kosten der Regelversorgung hat der Versicherte selbst zu tragen. Versicherte mit einem geringen Einkommen (Einkommensgrenze 2017: 1.190 Euro) haben Anspruch auf den doppelten Festzuschuss, angepasst an die Höhe, der für die Regelversorgung tatsächlich entstandenen Kosten.

Ferner verweist die Regierung auf die Mehrkostenregelung bei der Versorgung mit Zahnfüllungen: Wählen Versicherte eine über die vertragszahnärztliche Leistung hinausgehende Leistung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Dabei ist die von den Krankenkassen vergleichbare preisgünstigste Füllung als Sachleistung anzurechnen.

Die ausführliche Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Linken finden Siehier.

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