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KBV implementiert Kassennavigator

ck/dpa
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Deutschlands Kassenärzte und Psychotherapeuten wollen in einem öffentlichen Internetportal die Leistungen von Krankenkassen bewerten.

Aus den Kriterien soll eine Liste der zehn besten und schlechtesten unter den rund 140 gesetzlichen Krankenkassen entstehen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" mit Verweis auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). 

Das Online-Portal soll heute (Freitag) in Berlin am Rande der KBV-Vertreterversammlung freigeschaltet werden. Auf der Veranstaltung geht es vor allem um den Honorarstreit mit den Kassen. 

Der KBV-Vorsitzende Andreas Köhler, sagte, mit Hilfe des Navigators könnten Ärzte ihre Erfahrungen mit den Krankenkassen schildern und bewerten. Darüber hinaus könne man mit den Kassen über Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten ins Gespräch kommen.

Zwecks Unterstützung einer guten Versorgung

"Wenn die Versicherten Ärzte bewerten - was völlig in Ordnung ist, solange bestimmte Kriterien eingehalten werden -, dann sollen sie auch mal sehen, ob und wie eigentlich ihre Kasse dazu beiträgt, eine gute Versorgung zu unterstützen - oder eben nicht", sagte Köhler der Zeitung. Damit spielte Köhler auf ähnliche Internetseiten der Krankenkassen an, in denen Patienten Ärzte bewerten und die laut Krankenkassen bei den Versicherten immer beliebter werden.

Gewollte Parallelen

Nicht zufällig lehnt sich die Bezeichnung des Portalshttp://krankenkassen-navigator.kbv.deauch namentlich daran an. Auf der neuen Internetseite können ausschließlich Kassenärzte und zugelassene Psychotherapeuten Bewertungen abgeben. Sie müssen sich dazu mit ihrer lebenslangen Arztnummer anmelden, Mehrfachbewertungen seien damit ausgeschlossen.

Bewertung nach Schulnoten

Die auch für Patienten einsehbare Bewertung soll nach Schulnoten vorgenommen werden und sich auf fünf Themenfelder mit je drei Fragen konzentrieren: Therapiefreiheit, Bürokratie, Regresse, Selektivverträge sowie Service und Information.

Die KBV will das Portal auch für kurzfristige Befragungen der Ärzte nutzen. Jede Kassenbewertung soll einsehbar sein, wenn mindestens zehn Niedergelassene daran teilgenommen haben. Möglich seien auch Kommentare zu den Verbänden der Kassen und deren Spitzenverband. Krankenkassen ihrerseits hätten die Möglichkeit, zu den Bewertungen Stellung zu nehmen. 

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