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Kollege im gleichen Haus - besteht Konkurrenzschutz?

sg
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Wenn im gleichen Haus eine weitere Zahnarztpraxis eröffnet, hat man als Zahnarzt keinen Konkurrenzschutz - außer dies ist im Mietvertrag explizit formuliert.

Darauf macht der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Dr. Simon Alexander Lück, aufmerksam. Es kommt darauf an, was die Vertragsparteien, also Mieter und Vermieter, im Mietvertrag festgeschrieben haben, so Lück.

Wollen Praxisinhaber einen Konkurrenzschutz erhalten, sollten sie dafür sorgen, dass dementsprechende Ausschlussklauseln in den Mietvertrag aufgenommen werden. Kommt es zum Konkurrenzfall, ist der richtige Anspruchsgegner nicht der Mitbewerber, sondern der Vermieter als Vertragspartner.

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