Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

lebensmittelwarnung.de warnt nun auch vor mangelhaften Zahnpasten

mth/pm
NachrichtenGesellschaft
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der Bundesländer das Portal lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucher können sich dort seit gestern auch über gesundheitsschädliche "kosmetische Mittel" wie Zahnpasten und "Bedarfsgegenstände" wie Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr informieren.

Bisher wurden auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden veröffentlicht. Absender sind die Behörden der Bundesländer. 

Die Warnungen betrafen bislang Lebensmittel, die "gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen", heißt es in einer Pressemitteilung des BVL. Diese könnten sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. Das Bundesamt warnt auch vor Erzeugnissen, die aus dem Ausland vertrieben werden (zum Beispiel übers Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Warnungen nun auch vor Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo

Neben Lebensmitteln werden in dem Portal nun auch Warnungen zu "Bedarfsgegenständen" wie Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck und Bekleidung (ausgenommen hiervon sind Warnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz) und "kosmetischen Mitteln" veröffentlicht. Darunter zählt das Amt Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo. Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können unter anderem mikrobiologische Verunreinigungen, die Verwendung verbotener Stoffe oder die Überschreitung von Grenzwerten bei chemischen Inhaltsstoffen sein, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert.

Im Zuge der Erweiterung des Portals wurde auch das Design überarbeitet und die Seite für die Nutzung mobiler Endgeräte optimiert, heißt es in der Mitteilung weiter. Gleich auf der Startseite des Portals können Nutzer auswählen, ob sie sich Warnungen zu den drei neuen Bereichen Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen anzeigen lassen möchten. Die aktuellen Warnungen lassen sich auch nach betroffenen Bundesländern filtern. Verbraucher können sich automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht, erklärt das BVL.

Quelle: BVL

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