Ministerium stimmt Früherkennungsuntersuchungen zu
Konkret geht es um drei Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für die jüngsten Patienten.
zm-Ausgabe vom 16. Juni wird über Ausgestaltung der Leistungen im BEMA informieren
Sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärzte konnte bereits eine Einigung zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband erzielt werden. Die zm-Ausgabe 12/2019 wird über die Ausgestaltung der Leistungen im BEMA informieren.
Anspruch auf Fluoridlack zweimal im Kalenderhalbjahr
Zu den erstattungsfähigen und abrechenbaren Leistungen zählen unter anderem eine eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Zusätzlich haben die Kinder zweimal im Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis.
Ziel: Vermeidung von "Nuckelflaschenkaries"
Mit den neuen Leistungen werden erstmals Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies – den sogenannten „Nuckelflaschenkaries“– vermeiden.