Sanktionen als Steuerungsinstrument

Notaufnahme: Gassen fordert Gebühr von Patienten

pr/mth/pm
Nachrichten
Um überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Krankenhäusern zu verhindern, will der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, notfalls eine Gebühr von den Patienten verlangen. Die KVen Bremen und Niedersachsen gehen noch weiter.

Um überflüssige Besuche von Patienten in den Notaufnahmen von Krankenhäusern zu verhindern, will Gassen notfalls eine Gebühr erheben, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).  In anderen Ländern Europas sei eine solche finanzielle Steuerung längst üblich, wird der KBV-Chef zitiert.

Gassen: "Wir wollen Notfallpatienten nicht zur Kasse bitten!"

„Unser Anliegen ist es, dass Patienten, die krank sind, schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kasse zu bitten“, konkretisierte KBV- Gassen nun die Pläne der KBV.

 

„Wir wollen, dass nur Patienten mit ernsten Erkrankungen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Notfallambulanz der Krankenhäuser aufsuchen“, betonte Gassen und fügte hinzu: „Allerdings stellen wir fest, dass immer mehr Menschen selbst tagsüber eine Notfallambulanz aufsuchen, obwohl sie zu einem der rund 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten.“

 

Die KBV habe deshalb mit den KVen ein Konzept zur Restrukturierung der Notfallversorgung vorgelegt. Neben einer engeren Zusammenarbeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVen mit den Krankenhäusern – der Bereitschaftsdienst versorgt heute schon über 20 Millionen Patienten pro Jahr – sieht es laut Gassen einen Ausbau der bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117 vor.

 

„Patienten, die dringend ärztliche Hilfe benötigen, sollen zukünftig die 116117 rund um die Uhr wählen können. Fachkundiges Personal entscheidet dann, wo der Patient am besten behandelt werden kann – in der Arztpraxis, in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder im Krankenhaus“, erläuterte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Vielen Patienten, das zeigten internationale Erfahrungen, könne zudem bereits am Telefon geholfen werden.

Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sind bereits am Limit

 „Vor dem Hintergrund, dass die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bereits jetzt am Limit sind, bedarf es dringend einer solchen Lösung“, unterstrich Hofmeister. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte kürzlich ähnliche Vorschläge präsentiert.

 

„Wir brauchen eine solche Steuerung, die letztlich dem Patienten zugute kommt. Eine Gebühr schlägt der Sachverständigenrat als letzte Lösung vor – und dann auch nur für die Patienten, die weiterhin die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, wohlwissend, dass sie zu einem niedergelassenen Arzt gehen könnten“, ergänzte Gassen.

Zuvor hatte Gassen gesagt, wenn sich bestimmte Patienten dem Angebot der niedergelassenen Ärzte dauerhaft entzögen und das System nach Gusto nutzen, wie es ihnen gerade einfalle, müsse das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Ziel müsse sein, nur noch Patienten in der Notaufnahme zu haben, die später auch stationär behandelt werden müssten, sagte Gassen den Berichten zufolge. Er sprach sich für eine bundesweite Lösung aus.

Hintergrund

Viele Patienten gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, weil sie nicht wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie außerhalb der Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung benötigen. Damit werden in den Notfallambulanzen Ressourcen gebunden, die für die Versorgung bei lebensbedrohlichen Fällen zur Verfügung stehen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst hingegen ist bei vielen Patienten nicht bekannt.

In seinem jüngsten Gutachten hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen das Thema aufgegriffen und angesichts der verbreiteten Fehlinanspruchnahme Empfehlungen zur Notfallversorgung abgegeben. Er hält die Neuordnung einer zukünftig bedarfsgerechten, sektorenübergreifend koordinierten Notfallversorgung „aus einer Hand“ für erforderlich.

Alle Bürger sollen demzufolge rund um die Uhr – möglichst über eine bundeseinheitliche Rufnummer – einfach und schnell kompetente Ansprechpartner in Integrierten Leitstellen (ILS) erreichen. In ILS sollen sowohl alle akuten Notrufe (112) als auch alle Anrufe für den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte (116117) zusammenlaufen. Erfahrene Fachkräfte, unterstützt durch breit weitergebildete Ärzte, sollen eine qualifizierte Ersteinschätzung (Triage) vornehmen und den Patienten dann weiterleiten.

Gassens Vorschlag stieß bei der Deutschen Stiftung für Patientenschutz auf Kritik: Konsequent wäre es, die KVen für die Patienten in den Notaufnahmen zahlen zu lassen, sagte ihr Vorsitzender Eugen Brysch. Von Seiten der Krankenkassen gab es ebenfalls Gegenwind: Erst kümmerten sich die KVen jahrelang nicht ordentlich um den Bereitschaftsdienst, jetzt wolle der KBV-Chef die kranken Menschen dafür mit Zusatzkosten bestrafen.

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