GKV-Finanzausgaben

222 Millionen Euro weniger für zahnärztliche Leistungen

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Zahlen zur GKV-Finanzentwicklung vorgelegt: 2020 betrugen die GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen insgesamt 222 Millionen Euro weniger als 2019.

Aus den Zahlen zur GKV-Finanzentwicklung im 1. bis 3. Quartal 2020  wird deutlich, dass die Corona-Pandemie deutliche Spuren bei der Finanzentwicklung der 105 gesetzlichen Krankenkassen hinterlässt: Allein in den ersten drei Quartalen 2020 verzeichneten sie ein Defizit von knapp 1,7 Milliarden Euro.

Das Defizit beträgt 1,67 Milliarden  

Die Einnahmen der Krankenkassen betrugen in dem Zeitraum 194,65 Milliarden Euro, wohingegen die Ausgaben bei 196,32 Milliarden Euro lagen. Das bedeutet, dass der Ausgabenüberschuss etwa 1,67 Milliarden Euro beträgt. Zum Stichtag am 30. September 2020 beliefen sich die Finanzreserven der Krankenkassen auf 17,8 Milliarden Euro.

Auch der Gesundheitsfonds machte in dem Zeitraum ein Minus von 5,1 Milliarden Euro. Die noch zum Stichtag am 15. Januar 2020 verfügbare Liquiditätsreserve in Höhe von 10,2 Milliarden Euro wurde im Laufe des vergangenen Jahres aufgebraucht. Damit wurden zum Beispiel die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten oder Belegungsrückgängen bei Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen finanziert. Um diese Ausgaben zu kompensieren, hat der Bund 8,8 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds erstattet.

Die Übernahme der Hygienekosten lehnt die GKV weiter ab

Ausgabenrückgänge gab es hingegen bei der zahnärztlichen Behandlung ohne Zahnersatz (-0,4 Prozent) und bei Zahnersatz (-7,2 Prozent). In den ersten drei Quartalen 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 222 Millionen Euro weniger für zahnärztliche Behandlungen ausgeben im Vergleich zu 2019. Bei zahnärztlichen Behandlungen waren es 33 Millionen Euro weniger und bei Zahnersatz sogar 188 Millionen weniger.

Obwohl die Ausgaben der GKV für zahnärztliche Leistungen sinken, lehnen die Krankenkassen es bisher ab, sich an Hygienekosten, Leistungen für Gesundheits-Apps oder für die ePA zu beteiligen. 

Finanzprognose des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für 2021

Finanzprognose des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für 2021

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